Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Politik

Politik

, f.
I die Lehre, Wissenschaft von der richtigen Regierungs- und Staatsführung
II ein Handeln, das die Interessen des Staates und seines Regenten, aber auch private Interessen besonders wirksam verfolgt, auch die Fähigkeit zu diesem Handeln im Sinne von "Staatsklugheit"