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I Fischangel
II Türangel in Rechtsformeln
SchmiedelohnablösungMangel, für den der Verkäufer haftet
Gingel
, GangelBeanstandungen und Wünsche, die ein Handwerk vorbringt
wichtig(st)e Schäden eines Bauwerks
insbesondere bei verkauften Tieren
Hauptmangel beim Pferdehandel
"geächteter Verbrecher" Götze, FrühnhdGl.2 125
Mißstände in der Justizpflege, fehlende Rechtshilfe
Dorfgefängnis
in der Organisation oder Geschäftsführung einer Kanzlei herrschende Unvollkommenheit
Kassenmangel
, m.Mange
, f. u. m., später auch Mangel, f. u. m.2Mangel
, m.I allgemein: das Fehlen von etwas, dessen Vorhandensein wünschenswert oder erforderlich ist
II das Fehlen, Nichtvorhandensein von etwas, das rechtlich oder moralisch gefordert werden kann
- 1 von Eigenschaften
- a bei Sachen und Rechten insbesondere als Grund für die Sachmängelhaftung des Herstellers oder Veräußerers, die Ersatzpflicht des Verantwortlichen oder die strafrechtliche Verantwortung dessen, der sich den Fehler (zB. bei fehlerhaften Maßen) zunutze macht; bei Institutionen und deren Ordnungen oder Handlungen als Grund für einen regelnden Eingriff; Fehler, Schaden, Nachteil, Mißstand
- b bei Personen beeinträchtigt ein Mangel unter Umständen die rechtliche Handlungsfähigkeit oder die Fähigkeit, ein Amt zu übernehmen
- 2 das Fehlen, die Abwesenheit von Personen als Hinderungsgrund für den Ablauf von Handlungen
- 3 einer Sache in Mangel stehen "etwas Geschuldetes verabsäumen, nicht haben"
III metonymisch zu II 1: die aus dem Vorhandensein eines 2Mangels (II 1 a) folgende Beschwerde oder Klage