Suche nach *bannen im Index Wortartikel
14 Treffer
(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)
I durch Banndrohung abzwingen
II "abfinden, apanagiren" Adelung2 I 37 s.v. abfinden
mit Bann vertreibenI anbefehlen
II festnehmen, pfänden wegen Schuld
ein Gericht feierlich schließen und für beendigt erklärenI aufbieten
II von der Nutzung ausnehmen
III jemand des Besitzes entsetzen (um ihn dem Käufer usw. aufzutragen)
IV verbannen
V austreiben, exorzisieren
jemanden ausweisenI feierlich bekanntmachen
- 1 feierlich zusammenrufen; Gericht hegen, eröffnen
- -- friede bannen jemandes Rechtssache, Verhandlung unter Gerichtsfrieden stellen
- -- durch feierliche Erklärung zuweisen oder absprechen (zB. Eigentum)
- -- gerichtlich bestätigen
- --
- -- Sühne bekräftigen
- 2 vorladen (von Amts wegen)
- 3 fluchen, verhexen, zaubern
II unter Strafandrohung befehlen, gebieten, verbieten
- -- einen Tag als Feiertag erklären
- -- gebanniv stat wie Bannstadt
- -- Wald, Wasser, Allmende usw. der allgemeinen freien Nutzung entziehen, (zeitweise oder dauernd) hegen
- -- hüten (vom Bannwart gesagt)
- -- als Fischerausdruck: Fischwasser sich vorbehalten
- --
- -- von Bannmühlen und dergleichen
III verbannen
- 1 in den Kirchenbann tun
- 2 (weltlich) verbannen, verweisen aus Stadt oder Land
- 3 arrestieren?
- 4 konfinieren, verstricken
-- gebieten
den Friedbann aussprechen überI Wälder bannen
II einweisen
III die Rückkehr eines Gebannten gestatten
I gebieten
- -- gebotener Feiertag
II vor Gericht laden, verklagen
III Bann aussprechen, verfluchen
den Wildbann ausüben