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I Bitte um Verzeihung
II (Bitte um) Verabschiedung
I herausbitten von jemandem
- 1 einen Gegenstand; übertragen: eine Antwort
- -- weniger deutlich: einen Eid abverlangen, wohl auch abnehmen
- 2 eine Person von ihrem Machthaber herausbitten
- a allgemein: vom Meister; von den Eltern (die Braut verlangen: SiebbWB. I 5), von der Bürgerschaft
- -- von der Herrschaft
- b reflexiv: Urlaub erbitten, erwirken
- c prägnant: einen Straffälligen freibitten
II nahe steht bitten, von etwas Abstand zu nehmen. Daher:
- 1 um Schulderlaß bitten
- 2 um Straferlaß oder Verzeihung bitten
- a intransitiv oder mit dem Akkusativ der Missetat, dem Dativ des Verletzten
- b mit dem Akkusativ der Person
- c sich abbitten lassen mit dem Genitiv oder Akkusativ
- 3 um Vertagung einer Gerichtsverhandlung bitten. Wenigstens paßt dies nach J. Grimms Vermutung (JbGemDR. I 264) auf folgende Stelle
- 4 bittend, d.i. in milder Form, ablehnen
III bitten um Weggang oder Beendigung
- 1 transitiv: abwendig machen
- 2 intransitiv: seinen Abschied erbitten; kündigen (und aus dem Amte scheiden)
I in Vermögensangelegenheiten
II in Strafsachen
I etwas erbitten
II losbitten
- -- reflexiv: austreten aus einer Genossenschaft
III reflexiv: sich etwas verbitten
- 1 bitten überhaupt
- 2 verstärkt: laden
- 3 gebieten
- -- in der Zunftversammlung
- 4 um Steuer, Abgabe bitten, wie beden
II in besonderen Rechtsformen
- 1 im Lehnrecht
- 2 im Gerichtsverfahren
- a das Gericht anrufen
- b um einen Richter bitten
- c um einen Vorsprechen, Vormund
- d um ein Urteil bitten
- e um Aufschub bitten
- 3 fürbitten
- 4 abbitten
- 5 brautwerben
hinzuladen
herbeibitten
I um Aufnahme bitten
- 1 in Verwandtschaft
- -- "wird von der Braut gesagt, wenn sie die Eltern und nächsten Verwandten des Bräutigams in ihrer ersten Versammlung das erste Mal feierlich besucht und von ihnen als Kind und Freundin aufgenommen zu werden bittet, wobei sie heschenkt [!] und die ganze Versammlung bewirthet wird." Schröer,UngWB. I 246
- 2 in Bruderschaft, Zunft, Nachbarschaft
- -- als Gast mitbringen
- 3 (um Wiederaufnahme) in die Kirchengemeinschaft
II auffordern zur Weiterbekleidung eines Amts
I sich, jemanden durch Bitten von etwas frei machen
II wegdingen (den Fürsprech)
I durch Bitten zu etwas bringen
- 1 allgemein
- 2 insbesondere jemanden zum Schöffen, Beiständer, Zeugen usw. bitten
- 3 jemanden um Vertretung bitten
- 4
II durch Fürbitte Strafmilderung, Gnade erreichen für jemanden
- -- irrig: verurteilen
I für jemanden bitten, Fürbitte einlegen
II (be)schützen, vertreten
(er-)bittenvorladen
losbitten
, v. u. subst. inf.I einen Gefangenen oder Verurteilten freibitten (häufig durch eine Frau, die den Täter heiratet, vgl. zS. HRG.1 III 47f.)