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Binnendeich
Deichpfand, Deichkabel, Abteilung eines Deiches, die jemand allein zu unterhalten hat
quer zur Küste stehender Deichteil
uneingedeichtes Land; Gelände außerhalb des Deichs; Vorland
I Außendeich
II Außendeichland
Deich, dessen Erhaltung geboten ist, der amtlich geschaut wird
Deichstrecke, die die Bauerschaft unterhalten muß
unbebautes Vorland vor dem Deich
innerer Deich
I aufgeworfener Wall zum Schutze gegen Überschwemmungen
  • 1 allgemein und alleinstehend
  • 2 in Paarformel: Deich und Damm 
  • 3 das Deichstück, mit dessen Unterhaltungspflicht eine bestimmte Person, ein Grundstück oder ein Ort belastet ist
  • 4 Deich und Land 
  • 5 binnen Deichs und baußen Deichs. vor und hinter dem Deich
  • 6 mit Attribut: eiserner Deich Erbdeich, für ewig zugewiesenes Deichstück
    • -- gemeiner Deich Deich(-stück), das nicht von einer Einzelperson, sondern von einer Gemeinheit zu unterhalten war
    • -- grüner oder nasser Deich wird normalerweise vom Wasser bespült
    • -- Gegensatz dazu ist trockener D., der erst nach Durchbruch der Flut durch die Außendeiche vom Wasser erreicht werden kann
  • 7 mit Verben in den Deich bringen die Deichunterhaltspflicht auferlegen
    • -- Darauf-, Darinliegen des Deichs mit dem Deichunterhalt belastet sein
    • -- zu Deiche fahren sich an die Deicharbeit begeben
    • -- den Deich geben die Deichunterhaltspflicht legen auf etwas
    • -- in den Deich geben anweisen (von Land) mit der Deichverpflichtung
    • -- in der Wendung in den Deich legen 
    • -- Geld zur Deichunterhaltung vorstrecken
    • -- Grundstücke für die Deichunterhaltung heranziehen
    • -- Deich mit Deich machen Ausbesserungen mit dem Deich selbst entnommener Erde vornehmen
    • -- auf den Deich stecken 
    • -- den Spaten als Symbol der Besitzaufgabe des deichpflichtigen Grundstücks
    • -- übertragen auf Güter: auf sie verzichten, um der Deichpflicht ledig zu werden
    • -- in den Deich weisen die Deichpflicht zuweisen
II zum Fischfang
III Wall zum Schutze des Ackerlandes gegen das Vieh
bestimmtes Deichstück
aufgegebener Deich
I Ortsname? herrschaftlicher Deich?
II Familienname
Deich im Unterhalt durch eine Gemeinde oder einen weiteren Bezirk
gerigtsdijk Deich, der zu einem bestimmten Gerichtssprengel gehört
Außendeich, Seedeich; bei dem Gebrauch des Wortes wird meist an die Verteilung unter die Deichpflichtigen gedacht
Deichstück, das auf die Häuser, welche auf Warfen liegen, verteilt ist
Deich mit Vorland
mit Binsen bepflanzter Deich?
Deich bei einem Hof (welche Bedeutung ?)
mit Holz(verschalung) bekleideter Deich
Binnendeich, ein innerhalb eines anderen gelegener Deich
in einzelne von den Deichpflichtigen zu unterhaltende 1Kabel (II 1) aufgeteilter Deich
wie Kabeldeich 
Deich ohne Vorland
Sperr-, Notdeich (urspr. mit der Karre zusammengefahrener Deich), womit man ein Stück Land gegen Binnen- und Außenwasser abriegelt
(im Deichrecht:) in einem Keif stehender Deichanteil, dessen Unterhaltung bis zur Entscheidung des Keifs in Frage steht

(Meindedeich)

, m., Meindendeich, m.
gemeinschaftlich zu unterhaltender Deich
Torfland vor einem Hauptdeich, das zur Sicherheit des Torfabbaus häufig mit einem Vordeich umgeben ist, auch der Deich selbst; ist der Torf abgebaut, werden Land und Deich meist wieder aufgegeben
anteiliges Deichstück
herrenloser oder verlassener Deich
Deich, der amtlich besichtigt wird
Verbindungsdeich zwischen zwei anderen Deichen
das einem einzelnen zur Unterhaltung zugewiesene Deichstück; auch: Binnendeich, Schläferdeich?
(Binnen-)Deich, dessen Schutzfunktion erst beim Versagen eines davor liegenden Deichs greift
entlang der Küste verlaufender Damm, Wall zum Schutz gegen Überschwemmungen; Hauptdeich gegen die See (II) 
mit einem 1Siel (I) versehener Deich
mit 1Soden belegter Erddeich
dem Hauptdeich vorgelagerter, niedrigerer Deich gegen im Sommer (I) auftretende Überflutungen
mit Steinen verstärkter Deich