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durch Beweis obsiegen
I zurückweisen
II mit Gesuch, Anspruch, Klage abweisen
  • 1 allgemein
    • -- vereinzelt: die Weisung geben, etwas zu unterlassen
  • 2 vom Anspruch auf das Erbe abweisen
  • 3 die Klage abweisen, vom Gericht abweisen
    • -- insbesondere die Klage durch Leistung eines Eides abweisen
III aus dem Besitz weisen
IV jemandem etwas absprechen
  • -- den Leib abweisen, zum Tode verurteilen
  • -- Urteil abweisen
  • -- einen Weg abweisen
V abspenstig machen
VI abfinden, ausbezahlen, ablösen
  • 1 einen Gläubiger, einen Ehegatten, ein Kind uä.
  • 2 Ablösung eines Zinses
VII nachweisen
Brandeisen für das Galtvieh
erkenntlich zeigen
den Zins wieder zuweisen
Anzeichen
I meist: als Besitz, Pfand oder zum Genuß zuweisen; gerichtlich zuerkennen
II einwerfen
III raten, anleiten, insbesondere Rechtsbelehrung geben
IV beauftragen, zu etwas anhalten
  • 1 allgemein
  • 2 eine Leistung anweisen; eine Stelle zu ihrer Entrichtung beauftragen
V vereinzelte Bedeutung
  • 1 angeben
  • 2 einreihen
  • 3 zeigen
Fessel
entstammen
Fische an den Hof liefern
I transitiv
  • 1 jemanden ausweisen
  • 2 einen Knecht anstiften
  • 3 jemandem ein Urteil auferlegen
  • 4 vorzeigen
  • 5 belasten, übertragen, überweisen
  • 6 eine Gerichtssitzung vertagen
II intransitiv
  • 1 dartun, erweisen, ausweisen
  • 2 Pfandrecht geltend machen
I eine Reise unternehmen
II ins Feld ziehen
I Essen außerhalb des Hauses abgeben
II Gefangene beköstigen
I aus dem Besitz, der Stadt usw. hinausweisen
  • 1 zahlen
    • -- verrechnen
  • 2 etwas vermachen, jemanden aussteuern
  • 3 etwas zuweisen, übertragen
III feststellen, bestimmen
  • 1 aussagen, beweisen
  • 2 Recht sprechen, (endgültiges) Urteil fällen
  • 3 Rechnung legen
  • 4
  • 5 jemanden vorschlagen, wählen
  • 6 jemanden ablehnen
zur Seite weisen, ausschließen
-- Münzen verrufen
dem Bergwerksbetrieb dienendes Eisen
I zurechtweisen, unterweisen; eine Rechtsweisung erteilen; ein Urteil verkünden; zuerkennen
  • 1 einen Beweis erbringen (s. Beweis II), nachweisen
    • -- unpersönlich reflexiv
    • -- beurkunden
  • 2 (be)schwören
  • 3 jemanden überführen
  • 4 anzeigen, benennen, namhaft machen
  • 5 vorweisen, zeigen
    • -- insbesondere Urkunden
  • 6 die Meisterprobe ablegen
  • 7 bestätigen
  • 8 zuweisen, anweisen
  • 9 in den Besitz einweisen; auflassen
  • 10 verschreiben, überweisen, anweisen, widerlegen, bezahlen
  • 11 erweisen, antun; reflexiv: sich erzeigen
  • 12 reflexiv: sich erkenntlich zeigen
  • 13 brandmarken
III Bedeutung unklar
IV Niederländische Sonderbedeutungen
Werkzeug zum Einbrennen der Haus- und Eigentumsmarke
I Einbrecherwerkzeug
II Folterwerkzeug? Ring am Pranger?
Werkzeug zum Einbrennen des Eichzeichens
-- zum Brennen der Schweine
-- zum Brandmarken

Buscheisen

, Buscheiser
Waldaxt
I Daumschrauben für Verbrecher auf dem Transport
II Folterwerkzeug
mit Daumeneisen fesseln oder foltern

Daumeneisen

, Daumeisen
Daumenschraube als Folter- oder Fesselwerkzeug
abweisen
eine Art Spiel
I übertragen, übergeben, zuweisen
  • 1 durch (privates) Rechtsgeschäft
  • 2 durch Gerichtsurteil, obrigkeitlichen Akt
  • 3
II in ein Amt einsetzen, einführen
III Unterkunft anweisen
I eisern
II eisene brief Moratorium

Eisen

, Eiser
I Eisenstange auf dem Getreidemaß
  • 1
  • 2 Waffe
  • 3 Rüstung
III Fessel, Kette, Halseisen, Gefängnis
IV im Gottesurteil: glühendes Eisen mit bloßen Händen tragen oder mit bloßen Füßen betreten
V (Brandmarkung)
VI Prägestock für Münzen
  • -- Münzbezirk
VII Normalmaß
VIII bergmännisch
  • 1 Markscheidezeichen
  • 2 Anteil an einem Salzbergwerk
I
  • 1 vor Gericht abweisen
  • 2 rechtlich ablehnen
  • 1 jemanden verurteilen
  • 2 jemandem etwas (durch Urteil) absprechen
  • 3 passiv: verlustig gehen
III durch ein Urteil freisprechen
IV wegnehmen
entstehen, aufkommen
I einen Beweis erbringen, nachweisen
  • 1
    • -- zurückverfolgen
  • 2 (be)schwören
  • 3 jemanden überführen
  • 4 nachweisen
II jemanden zu etwas bringen, um etwas bitten
III antun
I
II wie nhd.
Waldhammer
I etwas gerichtlich, für Recht, anerkennen
II aussagen, weitersagen
III als Nachfolger bezeichnen
IV jemand ausweisen, fortschicken
I
  • 1 in Gefahr bringen, gefährden, angreifen
    • -- absolut
  • 2 verurteilen
II versuchen, prüfen
landesfürstlicher Anteil am Bergwerksertrag
eiserne Fußfessel
zusammenweisen, richterlich als zusammengehörig erklären
ein Urteil gegen jemanden fällen
Fischmaß
I beweisen, nachweisen
II Recht weisen
III ablehnen
IV anordnen, anweisen

Halseisen

, Halseiser
Prangereisen

Handeisen

, Handeiser
I glühendes Handeisen bei der Feuerprobe des Gottesurteils
II Handfessel
III Trinkgefäß
wie Hängeisel 

Heerreise

, Heerreisen
Kriegszug
zurückschicken
die Richtung heim oder zum Heim zeigen, insbesondere:
I (das Verfahren gegen eine Person deren heimischem Gericht) überweisen
II (überhaupt eine Partei dem zuständigen Gericht) überweisen
III (die Streitparteien mit Urteil) nach Hause schicken
IV (vom Oberhof II oder übergeordneten Gericht) dem unteren Gericht das Recht weisen
V (eine Sache, ein Vermögen jemandem) zuteilen, zuweisen
VII (einen Eid) heimweisen zuschieben
beim Gottesurteil
I ausschließen
II insbesondere durch Empfang eines Vermögensteils abteilen (I), abschichten 
I jemanden
  • 1 heimschicken
  • 2 bei einer Wahl durchfallen lassen
  • 3 aus dem Ort verweisen
  • 4 entführen
  • 5 hinrichten
II (eine Sache an eine zuständige Instanz) verweisen
Schandeisen, das um den Hals getragen wurde; übertragen: jemandem das Höhneisen anhängen ihn verspotten
wie Holzanweisung 
zum (forstamtlichen) Bezeichnen der zu fällenden Bäume
I Preis
III auf Marksteinen
IV als (Vogtei-)Abgabe
V als Scheinpfand
Eisen am Pranger?
Familienname, "Übername des Kaltschmieds, ein Messing-, Kessel- oder Kupferschmied, der ohne Feuer arbeitet; Schleifname des Schmiedegesellen" Scheffler,ANürnbNB. 174
in Eisen abzuliefernder und wohl mit einem Kerbholz verrechneter Zehnt von einem Eisenwerk
I münztechnisch: Punze zur Herstellung eines Münzprägestempels (oder zu II?)
II Münzprägestempel
eisernes Gerät zum Einbrennen oder Einschlagen eines Zeichens, Merkeisen 
eisernes Gerät zum Einbrennen oder Einschlagen eines im Rechtsverkehr verbindlichen Zeichens
Werkzeug zum Eichen von Meßgefäßen
tadeln, herabsetzen, verachten; jm. etwas mißpreisen jm. etwas vorwerfen; subst. inf.: etwas Verächtliches, eine Schändlichkeit
I eiserne Halterung im Mühlenstein (I) als zentraler Bestandteil des Mahlwerks; ihre Entfernung führt zur Blockade der Mühle, weshalb der Diebstahl des M. mit der dreifachen Buße belegt wird; nur der Mühlenherr (I) darf es bei Leistungsverzug des Müllers oder Verstoß gegen die Mühlenordnung als Pfand einbehalten; vermutlich war das M. obrigkeitlich gekennzeichnet, um Mißbrauch zu verhindern
II Bezeichnung für die Darstellung eines Mühleisens (I) als pars pro toto für das Wappen der Reichsstadt Mühlhausen/Thüringen
I aus Metall geprägtes Geld, Münzgeld (I) 
II Prägestempel für Münzen (I 1) 
nachträglich beweisen (II 1) 
I jn. in Erfüllung einer Rechts- oder Bündnispflicht verfolgen
II wegen der Verleihung eines Rechts den Verleihenden aufsuchen
I etwas belegen, bezeugen, beweisen
II etwas bekannt machen, angeben
III jn. überführen
IV einem ausgewiesenen Bürger die Familie hinterherschicken
V hellsehen
wie Ortband 
wie Pflock (III) 
Sammelbezeichnung für eiserne oder eisenbeschlagene Teile eines Pfluges (I), zB. für Kolter, Sech, Pflugschar, Pflugmesser; beim Ordal in der Bedeutung Pflugschar 
amtliches Behältnis für Gegenstände, die mit der 1Post (III) befördert werden
Prägestempel, Gerät zum Aufdrücken des Gepräges
I einen Wert bestimmen, taxieren, sich preisen sich belaufen
II rühmen
III gutheißen, genehmigen
(als) Beute nehmen

1reisen

, v.
I zu Felde, in eine Fehde ziehen, Kriegsdienst leisten, als (zeitlich und räumlich meist begrenzte) Verpflichtung der Untertanen gegenüber einem übergeordneten Herrschaftsträger; auch: (ein Gut) mit der Verpflichtung zu Kriegsdienst belegen (Beleg 1593); jn. reisen jn. zum Kriegsdienst heranziehen (Beleg 1525)
II eine Reise (I) unternehmen
III jn. reisen lassen jn. freilassen

2reisen

, v.
I steigen, entstehen, aufkommen, herrühren; im Preis steigen, ansteigen, sich erhöhen, um etwas erhöhen (Beleg Mitte 16. Jh.); Klage reisen Klage erheben
II fallen, abrutschen, heruntergleiten; reisender Säckel offener Geldbeutel (aus dem das Geld herausfällt)
III von der Sonne: aufgehen
Hufeisen, als Abgabe und Anerkennungszeichen (Rekognitionsgebühr)
Brandeisen zur Kennzeichnung von Salzfässern
wie Pflugschar 
im Bergbau: ein in die Erde oder in das Gestein geschlagenes Eisen als Grenzmarkierung
eiserne Beinfessel
im Bergbau: ein in die Erde oder das Gestein geschlagenes Eisen als Grenzmarkierung
Eisen bestimmter Größe und Form, insb. als Rohprodukt

Schlageisen

, n., Schlageiser, n.
I ein Werkzeug des Försters zum Kennzeichnen der Bäume für den Holzeinschlag
II Falle für Wildtiere in Form von zwei gespannten Eisenbögen, die zusammenschlagen, sobald ein Tier in die Falle tritt
Leuchte in Form einer mit Schwefelringen befüllten Eisenpfanne; zur Straßenbeleuchtung und für Warnsignale in Notfällen
Brandeisen für das Anbringen der 1Sinne (II) 

speisen

, v.
I mit Nahrung versorgen
  • 1 jn. verköstigen, jm. etw. zu essen geben; von Getränken: ausschenken
  • 2 (eine Burg, ein Schiff usw. dauerhaft) mit Lebensmitteln versehen
II essen, (eine Mahlzeit) zu sich nehmen
III in Bezug auf Metallguss, Legierungen: als Speise (IV) verwenden
Metallspitze eines 1Spießes (I) 

Stabeisen

, n., mnd. (Stabeisern), n.
von Schlacken gereinigtes Eisen (iU. zum Roheisen) in Stangenform
Eisenstück in Stangenform; als Rohprodukt
Gerät zum Fischfang, Fischgabel; zT. verboten
Prägestempel
Münzprägestempel