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I positiv
  • 1 als Ertrag zufallen, einkommen
  • 2 abstammen
II negativ
  • 1 abgerechnet werden
  • 2 verloren gehen
    • -- außer Beachtung kommen
    • -- wegsterben
  • 3 untreu werden
    • a seinem Herrn oder Glauben
    • b einem gegebenen Versprechen
durch Erbschaft zufallen
I mit persönlichem Subjekt, sachlichem Objekt
  • 1 in seinen Besitz bringen, erben
  • 2 etwas vor Gericht beanspruchen, einklagen
  • 3 beschlagnahmen
  • 4 zufällig finden
  • 5 bitten um
  • 6 anfechten
II mit persönlichem Objekt und Subjekt der Sache
  • 1 zufallen (Hauptbedeutung)
  • 2 ankommen, überkommen
III mit persönlichem Subjekt und Objekt
  • 1 angreifen, überfallen
    • -- selten mit sachlichem Objekt
  • 2 festnehmen, verhaften
  • 3 zur Rechenschaft ziehen, anklagen
  • 4 bittend angehen
  • 5 Lehensangefälle beziehen
IV ohne Objekt: sich ereignen
I [im Erbgang, durch Lehenrecht] zufallen, zustehen
II jemanden belangen
zufallen; lehnrechtlich: an den Herrn zurückfallen
-- der Obrigkeit zufallen, zustehen
-- erblich zufallen
I anfallen, zufallen
II zur Last fallen
III eintreten, sich ereignen
I unterliegen, straffällig werden
II gesetzlich zwingen
III entbehren
beipflichten, zustimmen
beeinträchtigen
eine Behauptung aufgeben
I
  • 1 unvorhergesehen, hindernd eintreten
  • 2 eindringen, verfolgen
  • 3 in die Rede fallen
  • 4 ins Handwerk pfuschen
II Rechtsansprüche geltend machen
III einkommen
I
  • 1
  • 2 von jemandem abfallen
  • 3 von etwas abgehen
  • 4 bestreiten
  • 1 im Zeugnis versagen, als Zeuge ausfallen
  • 2 sich der Gewährspflicht entziehen
III ablehnen
  • 1 (in einen Rechtsstreit) geraten
  • 2 (einen Rechtsstreit) verlieren
  • 3 (eines Rechtes) verlustig gehen
V sich reinigen
VI keinen Lohn bekommen
  • 1 bußfällig werden
  • 2 verfallen, schuldig werden
Widerstand leisten
I an-, heim-, rückfallen
II in eine (oder mit einer) Strafe, Gebühr usw. verfallen
III mit einer Rechtshandlung Mißerfolg haben
  • 1 (ein Urteil) fällen
  • 2 ein Urteil erwirken
I wörtlich
  • 1 (hin)fallen
  • 2 fallendes Übel, Fallsucht
  • 3 sterben
  • 4 geboren werden (vom Vieh)
II übertragen
  • 1 anfallen, einfallen
  • 2 bei Kauf
    • a (Preis) herabsetzen
    • b (vom Münzwert) sinken
    • c Kauf stören
  • 3 fällig werden, sein
  • 4 verfallen, schuldig sein
  • 5 in Acht, Bann und ähnliches geraten
  • 6 im Erbweg zukommen, heimfallen
    • -- angehören
  • 7 sich entscheiden bei Abstimmung
    • -- urteilen, äußern
    • -- veröffentlichen
  • 8 in die Rede fallen 
    • -- störend eingreifen
    • -- in Gunst, Unehre usw. kommen
  • 9 in der Gaunersprache: eingestehen, verspielen, verhaftet werden
  • 10
    • a persönliches Subjekt: verlustig gehen
    • b sächliches Subjekt: hinfällig werden
    • c im Prozeß verlieren
    • d fallen lassen 
      • α aufgeben, aufheben
      • β ausfallen
III mit Sterbefall belasten
I
  • 1 einkommen, fällig sein, geleistet werden
  • 2 zum Todfall heranziehen
  • 1 erblich anfallen
    • a
    • b formelhaft
    • c
  • 2 für den Erbfall frei werden
  • 3
    • a heimfallen
    • b zurückfallen
  • 4 zufallen, zukommen, zustehen
    • a allgemein
      • -- formelhaft
    • b Länder
    • c
  • 1 verfallen in eine (oder mit einer) Strafe, Gebühr usw.
    • -- ähnliches
  • 2
  • 1
    • a Rechte, Ansprüche verlieren
      • -- ähnliches
    • b bei Gericht unterliegen
  • 2 hinfällig, erledigt sein
V
  • 1 auf einen Termin eintreten, regelmäßig stattfinden
  • 2 sich zutragen, ereignen
  • 1 angenehm, passend sein; gutdünken
  • 2 insbesondere vom Urteil 
VII sich entscheiden, seine Stimme abgeben
I Belieben, Gutdünken
  • -- formelhaft
II Gefälligkeit
  • -- Ehrung, Entgegenkommen
I jemandem zuwider handeln, hindern
II mißglücken
unentschieden ausgehen (durch Stimmengleichheit oder ähnlich)
zur Abgabe des Hauptfalles (I) heranziehen
heimfallen
I allgemein jemandem zufallen
II an jemanden zurückfallen
  • 1 aus verschiedenen Rechtsgründen
  • 2 besonders infolge Todes des bisherigen Berechtigten
III insbesondere vom An- oder Rückfall
  • 1 an Verwandte
  • 2 an den Ehegatten
  • 3 an Kirche und Spital
  • 4 an die Gläubiger
  • 5 an die Obrigkeit (als erbloses Gut)
IV als Verwirkung bei rechtswidrigem Verhalten
V von der Einziehung
  • 1 des Vermögens als Hauptstrafe wegen Missetat
  • 2 einzelner Vermögensgegenstände als Nebenstrafe
  • 3 des Vermögens bei Flucht
VI in Anlehnung an heimfallen (II): wegfallen, kraftlos werden
zurückfallen (von Lehen an den Herrn)
übertragen: mit Worten heftig angreifen
wie erfallen (I) (hier vom Verlust des Wiederkaufsrechts)
wie heimfallen 
hier: über die Grenze eines Gerichtsbezirks, räumlich und übertragen

hinfallen

, hingefallen
I zufallen, insbesondere durch Erbschaft
II vom Ort eines Schadeneintritts
III von Personen: sich für etwas enscheiden
IV part. präs. von der Epilepsie
wie heimfallen 
(wieder) zufallen, heimfallen
Fahnenflucht begehen
(durch Mannfall) frei von einer (lehns-)rechtlichen Bindung werden

Mantelfallen

, subst. inf.

Mißfallen

, m., n.
I Mißbilligung, obrigkeitliche Ungnade
II "Vergehen und Verbrechen" NürnbRatsbrf. 204
I nicht gefallen, einem Anspruch nicht genügen
II fehlschlagen, mißlingen
III zu Unrecht behaupten
wie nachfolgen (IV) 
I ohne fremdes Zutun herabgefallen; in Bezug auf Holz: nicht geschlagen (XVI) 
II von Vieh: wie selbstürbig 
einstürzen