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I von Sachen
  • 1 zu teil werden; meist abfolgen lassen abliefern
  • 2 zurückgeben
II Personen
  • 1 ausliefern
  • 2 zurückgeben
in die Acht erfolgen, dh. bringen
I folgen
II verfolgen, nachfolgen
  • 1 einen Dieb
  • 2 Wild
  • 3 Waren zum Schutz
  • 4 übertragen: gerichtlich
    • -- ein Pfand
III nach einer Vorschrift handeln, befolgen
  • -- befriedigen, nachkommen
IV fortsetzen, durchführen
V überzeugen, überführen
VI passiv: bei der Berufung unterliegen, verlieren
I aushändigen
II durchführen
I Folge leisten
II aushändigen, übergeben
bis zu Ende den Rechtsweg beschreiten
I verfolgen
II Zustimmung erbitten
III reflexiv: sich begnügen
einem mit etwas beifolgen; es ihm gewähren
I gehorchen
II beistimmen
I
  • 1 etwas im Rechtsweg betreiben, einklagen; erlangen
  • 2 eine Klage (erfolgreich) durchführen
  • 3
    • a jemanden gerichtlich belangen, besiegen
    • b verurteilen, erklären
  • 4 erwerben, gewinnen, erlangen überhaupt
  • 5 verfolgen
  • 1 ein Urteil aussprechen, bestätigen
    • -- Recht sprechen
  • 2
III zukommen, zufallen
  • -- zustehen
  • 1 zustoßen, entstehen
  • 2 stattfinden
  • 3 folgen
V befolgen
VI in Dienst erfolgen eintreten, eine Stelle antreten
I mit persönlichem Subjekt
  • 1 mit persönlichem Objekt
    • a kommen nach, in Regierung nachfolgen
    • b helfend
      • α (gegen Feind) Landfolge (I) tun
      • β Geleite geben
      • γ allgemein Folge leisten, etwas tun, wozu man verpflichtet ist
      • δ Eid (nach)sprechen
      • ε zum Gerichte folgen
        • -- zum Gewährsmann
    • c gehorsam sein
    • d verfolgen
    • e den neuen Lehnsherrn um Belehnung angehen
  • 2 mit sachlichem Objekt
    • a etwas befolgen. Recht
      • -- einer Klage Folge leisten
      • -- zustimmen
    • b verfolgen, nacheilen
      • α abhanden Gekommenes
      • β abgerissenes Land
      • γ Bienen
      • δ Wild
      • ε bergmännisch
    • c Lehen nachsuchen
    • d Anspruch verfolgen, geltend machen, in Anspruch nehmen
      • -- Klage durchführen
      • -- gerichtlich untersuchen
    • e
      • α Pfand herausgeben
        • -- wiederherausgeben
      • β
      • γ etwas zugestehen
II mit sachlichem Subjekt
  • 1 zufallen
    • a allgemein
      • -- zurückfallen
      • -- mitgeben
    • b erblich
  • 2 gelangen
  • 3 gehören, zustehen
  • 4 ausfolgen
    • -- verabfolgen
  • 5
I
  • 1 zustimmen, beipflichten
  • 2
III Folge leisten
  • 1 (rechtlich) zukommen; verabfolgt werden; zufallen
  • 2 etwas fahren lassen, verzichten auf
V vereinbaren, vermitteln
von dem, was einer Person heim folgt (II 1) 
aushändigen
übertragen: fortsetzen, weiterführen
Ausgabe von Holz durch Forst- bzw. Gemeindebeamte
I jm. oder einer Sache mit dem Aufgebot und/oder als Geschädigter folgen, um einen Rechtsanspruch (Strafverfolgung, Eigentum usw.) zu wahren
  • 1 einem (auf frischer Tat ertappten) Straftäter bzw. der von ihm geraubten Sache nacheilen (I) 
  • 2 dem abziehenden Untertan in den neuen Rechtsbereich (Stadt) folgen; die verneinende Antwort auf die Frage nach einem nachfolgenden Herrn oder Vogt ist oft Voraussetzung für den Erwerb des Bürgerrechts
  • 3 ein der Person anhängender (Rechts-)Streit (nachfolgender Krieg, Hader usw.) kann die Aufnahme als Stadtbürger erschweren
  • 4 jm. in einen geschützten Raum folgen; dies ist auch bei der Rechtsverfolgung nur unter besonderen Umständen zulässig
  • 5 einem Tier oder einer Sache folgen, um sein Recht zu wahren oder seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen
II etwas rechtlich verfolgen, insb. den Beklagten vor seinem zuständigen Gericht verklagen, einem Anspruch gemäß der Rechtsordnung nachgehen
III im Erbgang übergehen auf jn., als Erbe erwerben, vererben
IV rechtlich jm. oder etwas zugeordnet sein oder werden
V zeitlich und rechtlich aufeinanderfolgen; nachfolgende Ehe als Übs. von matrimonium subsequens 
VI jn. drängen
VII einer Verpflichtung Folge leisten
VIII jm. folgen, um eine Rechtspflicht zu erfüllen
IX mit etwas nachfolgen ergänzen, nachschießen