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Recht der (Guts-)Herrschaft, flüchtige (leibeigene) Untertanen zurückzufordern; auch Besatzungs- und Satzrecht genannt, als Terminus technicus bei Adelung I 39 und in der neueren Wirtschaftsgeschichte

Schuldforderungsrecht

, n., Schuldforderungenrecht, n.
Recht, eine Schuldforderung (I) geltend zu machen