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I Mineral, das dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers entzogen ist und nur auf Grund bergrechtlicher Verleihung gewonnen werden darf
II noch unverliehenes und ungemutetes Gebiet
unverliehenes Feld
leichtfertige Dirne
Kleinbesitzer im osnabrückischen Amte Fürstenau, die bei Sterbefällen sowohl in bezug auf den Hausrat als auf das Vieh an der Diele abgabefrei sind
I als Standesbezeichnung, nicht immer die völlige Freiheit bezeichnend
  • 1 allgemein
  • 2 in Urkunden titelähnlich dem Namen beigefügt
    • -- als Eigenname
  • 3 formelhafte Zusammenstellungen
II in der Gaunersprache: "Freier, der zu Bestehlende, zu Betrügende" Groß,UR.6 I S. 465; [weil er für den Dieb vogelfrei ist? Bischoff,BerufWB. 26]
I Freiheit
II Freiung, Freistätte
III (unverliehene) landesfürstliche Länderei, Kirchenland
I freies Eigen
  • 1
  • 2 insbesondere Erfurter Freigut
    • -- hierzu
II Ding der freien Leute
IV im Bergbau
V als Ortsbezeichnung
I Brautwerbung, Ehegelöbnis; Heirat
II Kuppelei
"Besitzer eines Freihauses"
im Schwabenspiegel entsprechend dem freien herrn des Sachsenspiegels, aber mit Worttrennung
in der 2Hut (I 4) einer Kammer (IV 2) oder eines Dompropstes stehender Freier?
Schreibweise für Karolsfreie bei 1799 Klöntrup,Osnabr. II 221
wie Dielenfreie?
auf Königsgrund sitzender 1Freier (I), insb. als Freischöffe 
1Freier (I) eines Landes (II 1) 
wie Landsasse (I 1) 

Mittelfreie

, m., Mitterfreie, m.
I lehenbesitzender 1Freier (I), der nach der Heerschildordnung des Schwabenspiegels der Inhaber des fünften Heerschildes ist, also zwischen den Semperfreien und den Ministerialen steht
II übtr.

(Paulsfreie)

, m., Paulusfreie, m.
Dienstmann des Hochstifts und des Domes zu Münster, dessen Schutzpatron der hl. Paulus ist
1Freier (I), dem ein Gut nach preußischem (I 1 a) Recht verliehen ist
Person, die nicht zur Teilnahme an Gerichtssitzungen verpflichtet ist
Freier, dem ein Stuhlgut gehört und der zur Teilnahme an den Sitzungen eines Stuhlgerichts (I) verpflichtet ist