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außerhalb der Stadt geboren
aus adligem Geschlecht geboren, zum Adel geboren
früher geboren
hörig durch Abstammung
als Titulatur
als Titulatur ursprünglich des Fürsten
als Titulatur
als Titulatur
durch Geburt einem Land (II 1) zugehörig
durch ein Leibeigenschaftsverhältnis angestammt
wie neuhochdeutsch
nach einer anderen Person oder einem bestimmten Ereignis geboren
nahe verwandt
gerade erst geboren und damit in erhöhtem Maße schutzbedürftig
ohne Makel in der (ehelichen oder adeligen) Abstammung
ein Adelsprädikat, hier einem Freiherrn zugeordnet
wie schöffenbar
aus adligem Geschlecht geboren, zum Adel geboren
früher geboren
I durch Geburt überkommen, angestammt
II von Personen
I gebürtig, abstammend
II außerhalb geboren
wie edelboren hörig durch Abstammung
I einheimisch
II durch Geburt (in einen Stand) gehörig
durch Geburt erblich berechtigt-- substantiviert
I Formel. geboren und ungeboren jetzt lebend und zukünftig
II Unterschied der Geburt
III durch Geburt zugehörig
IV durch Geburt berufen
V durch Geburt verwandt
VI gezeugt
VII angeboren
wohlgeborenals Titulatur
als Titulatur ursprünglich des Fürsten
als Titulatur
als Titulatur