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Abgabe, Steuer, Anteil. Seit 16. Jh., heute durch Abgabe verdrängt
Anzahlung, Angabe, Draufgeld
Schenkung
Aussteuer
Geschenk des Bräutigams an die Braut
wie Deichgabe
wie Dottengabe
Aussteuer
Taufgeschenk
Gabe
Gabe an fromme Stiftungen, Almosen
wie Hielichgeld (I)
wie Hielichgeld (I)
Ding-, Handgeld
wie Horninggabe
an die Rentkammer zu zahlende Steuer
das Recht, ein erledigtes Kirchenamt (I 2) neu zu vergeben; Patronatrecht; häufig in Traditionsurkunden belegt
Leibesgedinge (I) als Witwen- und Witwerversorgung
nachträgliches Geschenk
reguläre Abgabe
Patengeschenk
wie Pillegabe
wie Seelgerät (I)
wie Siebensage
-- Anteil des Reeders an Fracht und Ladungserlös
EinkommenAnzahlung, Angabe, Draufgeld
I Verzicht
III Anzahlung
IV Zugabe, Aufgeld
I Herausgabe
II Ausgabe, Unkosten, Auslage
- -- Ausgabenverzeichnis
III Ausfertigung einer Urkunde
IV Ausgabe eines Grundes als Lehen, in (Erb)pacht
Bede Schenkung
Aussteuer
Geschenk des Bräutigams an die Braut
-- Mitgift
Hochzeitsgeschenkwie Deichgabe
wie Dottengabe
I wie Ehegeld (I)
II gesetzliche Gabe
I Mitgift
II Aufnahmegebühr
vererbliche SchenkungAussteuer
Taufgeschenk
Gabe
I Definitionsbeleg
II im Eherecht
- 1 Trauung
- 2 wie Morgengabe (I)
V Abgabe
- -- Lehnsabgabe
VI Datum (und Urkundenübergabe)
VII "Stoff, der an oder in einem lebenden Organismus schädliche Wirkungen, Krankheit oder Tod hervorruft" DWB. IV 1, 4 Sp. 7427
GnadengeschenkGabe an fromme Stiftungen, Almosen
I Gabe mit der Hand
- 1 Übergabe aus verschiedenem Rechtsgrund
- -- wohl auch Vertrag
- 2 insbesondere Geschenk; Trinkgeld
- 3 Draufgabe
- 4 erster Erlös
II wie 1Handfeste (IV)
III Ratsherrenwahl, ganannt nach dem Handschlag, den die Wahlmänner in Osnabrück zu einem bestimmten Zeitpunkt des feierlichen Wahlvorgangs wechselten
wie Herrengabe (I) wie Hielichgeld (I)
wie Hielichgeld (I)
Ding-, Handgeld
wie Horninggabe
an die Rentkammer zu zahlende Steuer
Kirch(en)gift
, f. u. n.Lehngift
, f.I das Recht, eine Kirchenpfründe zu verleihen
II wie 1Lehndienst
(Leib(s)gift)
, f.Mitgift
, f.I Vermögenszuwendung, die die Tochter, vereinzelt auch der Sohn, beim Ausscheiden aus dem Hausverband erhält
II Wertausgleich bei einem Gütertausch
Morgengift
, n.I eine Heiratsgabe, wie Morgengabe (I)
II ein Geschenk anläßlich einer Heirat