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Abendglocke
Abendglocke, Frühglocke
Sperrzeitglocke
Feuerglocke
Glocke, die bei einer Trauung geläutet wird
Feuerglocke
Ortsschelle
Glocke, deren Geläute "beschworene Pflichten der Bürger wachrufen soll" Gengler,StRA. 41
Glocke, die den Feierabend einläutet
Glocke, mit der die Frutschaft zur Tagung gerufen wird
Glocke zum gemeinsamen Gebet gegen die Türken
regelte Anfang und Schluß des Marktverkehrs vor 1399 Hach,LübGlockenk. 289
Glocke, über die der Herr verfügt, die insbesondere zum Aufgebot geläutet wird
"Marktglocke, die das Zeichen der abgelaufenen Marktzeit gibt" Lasch-Borschling II 196; danach dürfen die Hoken einkaufen
Glocke (B II 7), die Beginn und Ende des Jahrmarktfriedens oder der Verkaufszeit bei einem Jahrmarkt ankündigt (im Beleg Ende der Verkaufszeit)
in rechtlicher Beziehung belegt als Alarm- und Sammelzeichen
Glocke (B II 7 a), die den Beginn des Kornmarktes (II) einläutet
wie Abendglocke
Glocke (B II 7 a)
Kirchenglocke, rechtl. nur im übtr. Sinn: Zeichen für Beginn u./o. Ende von Sperrzeiten
Glocke (B) für Alarm oder Benachrichtigung
Glocke (B II 8), die die Nacht als besonders geschützten Zeitraum einläutet, auch das Glockenzeichen
Glocke zum Einläuten der Polizeistunde
Nachtglocke, die abends um neun Uhr läutet
Alarmglocke
Glocke, mit der die Prime geläutet wird; auch das Läuten selbst
Glocke, mit der zu amtlichen Terminen (häufig Rats- oder Gerichtssitzungen) geläutet wird
Glocke, mit der die Gerichtsversammlung einberufen wird
wohl Glocke, die abends zur Sperrstunde läutet
Glocke, die insb. vor oder während der Vollstreckung einer peinlichen (I) Strafe oder im Zuge einer Landesverweisung geläutet wird
im Bergbau: Glocke, die bei Schichtanfang und -ende geläutet wird
Glocke, deren Läuten den Beginn der Nacht (II), der Sperrstunde und des Dienstes der Nachtwächter (I) signalisiert; auch das Läuten selbst
werktägliches Glockenläuten, nach dem das Schmieden (I) verboten ist
Glocke, mit der zu amtlichen Terminen geläutet wird
Glocke, deren Läuten die Schoßeinnahme ankündigt
Glocke, mit deren Läuten die 2Schröter zum 2Schroten gerufen werden
Alarmglocke für die städt. Söldner
vor dem Schließen der Stadttore geläutete Glocke bzw. das Glockenzeichen, das das Schließen der Stadttore ankündigt
städt. Glocke zum Alarmläuten bzw. zur Zeitanzeige
am Rathaus angebrachte Glocke, die zur Verkündung einer Steuererhebung und am Steuertermin als Mahnung zur Steuerzahlung geläutet wird
Turmglocke zur Zeitanzeige
Alarmglocke; best. Turmglocke, die bei Gefahr, insb. Brand und feindlichen Überfällen geläutet wird; zT. auch als Gerichts-, Festtags- und Totenglocke
Glocke, deren Läuten den Tagesbeginn anzeigt; meton. das Läuten
I niederländisch und rheinisch: Versammlungsglocke, Sturmglocke
II Gebetsglocke?
I Bauerschaftsglocke, Alarmglocke
II Gildewart?
zur Beichte geläutetAbendglocke, Frühglocke
Sperrzeitglocke
-- Sperrzeit
ArmesünderglockeFeuerglocke
Glocke, die bei einer Trauung geläutet wird
Feuerglocke
I Glocke (meist am Rathaus), die Bürger zur Versammlung ruft
II Totenglocke für Erwachsene
I Nachtglocke
II Glocke, die beim Hinausführen des Diebs zum Galgen geläutet wird
GerichtsglockeOrtsschelle
Glocke, deren Geläute "beschworene Pflichten der Bürger wachrufen soll" Gengler,StRA. 41
Glocke, die den Feierabend einläutet
-- Bierglocke
I Galgen
II Gehängter
I Feierabendglocke
II Brand-, Sturmglocke
AbendläutenGlocke, mit der die Frutschaft zur Tagung gerufen wird
Glocke zum gemeinsamen Gebet gegen die Türken
I Glocke zum Einläuten des Gerichts
II Armesünderglocke
A im Kirchendienst
B im weltlichen Rechtsbrauch
- I als Ladung
II Verkündigung
C übertragen
- I Glöcknerdienst
II Pfarrbezirk
III Gericht; übertragen zu Glocke (B I 1 a)
V Wahlausschuß; übertragen zu Glocke (B II 2)
VI Gefängnis im Glockenturm
regelte Anfang und Schluß des Marktverkehrs vor 1399 Hach,LübGlockenk. 289
Glocke, über die der Herr verfügt, die insbesondere zum Aufgebot geläutet wird
"Marktglocke, die das Zeichen der abgelaufenen Marktzeit gibt" Lasch-Borschling II 196; danach dürfen die Hoken einkaufen
Glocke (B II 7), die Beginn und Ende des Jahrmarktfriedens oder der Verkaufszeit bei einem Jahrmarkt ankündigt (im Beleg Ende der Verkaufszeit)
in rechtlicher Beziehung belegt als Alarm- und Sammelzeichen
Kornglocke
, f.Lichtglocke
, f.Marktglocke
, f.I als akustisches Marktzeichen (I) (Syn.), das Beginn, Ende und unter Umständen die verschiedenen Handelszeiten eines Marktes (I) anzeigt
II als Alarmsignal
(Meßglocke)
, f.Mordglocke
, f.I wird in Straßburg bei einem Aufruhr, in Kriegsnot, bei Vollstreckung eines Todesurteils geläutet
II gibt in Freiburg i. Br. den nächtlichen Termin an, nach dem man nicht mehr ohne Licht auf der Straße angetroffen werden darf
Nachtglocke
, f.Narrenglocke
, f.Neunerglocke
, f.Notglocke
, f.Primeglocke
, f.Ratsglocke
, f.(Richtglocke)
, f.Ruheglocke
, f.Schandglocke
, f.Schichtglocke
, f.Schlafglocke
, f.Schmiedglocke
, f.(Schöffenglocke)
, f.(Schoßglocke)
, f.Schrannglocke
, f.I Glocke zum Einläuten eines Gerichtstages
II Glocke zum Einläuten von Marktanfang und -ende