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I Personen aufgreifen, aufheben
II Sachen entwenden
an etwas greifen, anfassen
I in friedlicher Absicht
  • 1 bei "Anfang"
  • 2 einen bisher unbenutzten Wert anfassen, benutzen, anbrauchen
  • 3 etwas in Angriff nehmen, beginnen
    • -- dat werk angripen sich eine Zunft anmaßen
    • -- richten über
II in feindlichem Sinne, mit Wort oder Tat; unsicher machen
  • -- tätlich angreifen
  • -- überfallen
  • -- verletzen
  • 1 bei der Gerichtsverhandlung anpacken
  • 2 gerichtlich belangen, verhaften
  • 3 Besitz ergreifen
IV an jemanden herantreten
  • 1
  • 2 etwas verlangen von jemandem
    • -- gerichtlich ansprechen
I greifen
  • 1 ertappen, antreffen, festnehmen
    • a jemanden
    • b von Tieren
    • c von Sachen
  • 2 berühren (strafbar)
  • 3 halten
  • 4 in Besitz nehmen
  • 5 mit Beschlag belegen
  • 6 mit Fürgebot ergreifen
  • 7
    • a jemanden verklagen
    • b etwas einklagen, Klage erheben
  • 8 erlangen, erwerben
  • 9 reflexiv: streiten
II umgreifen
  • 1 umfassen, abgrenzen, sich erstrecken
  • 2 bauen, gründen
    • -- übertragen: erheben
  • 3 umfassen
  • 4 jemanden oder etwas einbegreifen, enthalten sein
    • a insbesondere: mit Frieden
    • b insbesondere: mit Recht
  • 5 zugehören
  • 6 hinzukommen
III festlegen
  • 1 (schriftlich) abfassen
  • 2 festsetzen, beschließen
    • -- insbesondere einen Tag ansetzen
  • 3 eidlich bekräftigen
IV verhandeln, beginnen
V erreichen
VI verstehen
VII Ehe schließen, heiraten
I eingreifen
II Einstandsrecht ausüben
I bildlich
II etwas ergreifen, in Besitz nehmen
III etwas unberechtigt beanspruchen; das Recht eines andern schmälern
IV etwas mit Beschlag belegen
V gerichtlich vorgehen, strafen
I ertappen, antreffen, festnehmen
II greifen (als symbolische Handlung)
III erreichen
IV einholen (bildlich)
V vergreifen
VI (Rechtskraft) erlangen
VII begreifen
eingreifen
Menschenraub zur Erlangung von Lösegeld
A transitiv
    I eine Person
    • 1 (mit den Händen) fassen, ergreifen
    • 2 gefangennehmen
    • 3 reißen, zwicken
    • 4 zu sich nehmen, heiraten
    • 5 haftbar machen
    II eine Sache
    • 1 allgemein
    • 2 (Vieh) pfänden
    • 3 erben
    III bildlich
    • 1 (Krieg) beginnen
    • 2 (einen Rat) fassen
B intransitiv mit präpositionalen Zusätzen
    I in Bezug auf Personen
    • 1 angreifen in feindlicher Absicht
      • a allgemein
      • b insbesondere gefangennehmen
    • 2 zu einem Weibe greifen heiraten
    • 3 vor die Männer greifen sich in Männerangelegenheiten mischen, ihnen vorgreifen
    • 4 an einen Zeugen greifen ihn vorbringen
    • 5 zwicken, reißen
    II in Bezug auf Sachen
    • 1 annehmen, zugreifen
    • 2 an (in) etwas mit jemandem greifen gemeinsam annehmen, sich beteiligen an
    • 3 sich aneignen, Besitz ergreifen von etwas
    • 4 (als Erbe) beanspruchen, in Besitz nehmen
    • 5 pfänden, beschlagnahmen
    • 6 an (zu) Leib und Gut greifen jemanden verhaften und seinen Besitz beschlagnahmen, an Gesundheit und Besitz schädigen
    • 7 an-, hineingreifen (zur Bezahlung und ähnlichem)
    • 8 hineingreifen (bei der Wasserprobe)
    III bildlich
    • 1 in Angriff nehmen, anfangen, beginnen
    • 2 eingreifen, übergreifen (in fremde Rechte oder Gebiete)
    • 3 insbesondere in die Zunftrechte eingreifen
    IV besondere Wendungen
    • 1 in die Hände greifen durch Handschlag ein Versprechen besiegeln
    • 2 in die Schnur greifen ursprünglich unberechtigt die Markscheiderschnur anfassen, später die Vermessungsarbeiten des Markscheiders irgendwie stören
    • 3 an den Stab greifen den Gerichtsstab berühren
    • 4 zu Gott, zum Recht, zum Eid, zur Unschuld greifen schwören
    • 5 zur Ehe (Ehre und ähnliches) greifen heiraten
      • -- in eine Zunft einheiraten
C mit adverbialen Zusätzen
    I zusammengreifen, unterstützen
    II kränken, verletzen
des Landrichters auf herrschaftlichem Grund
in eine fremde Gerichsbarkeit
I gegen das Gesetz verstoßen, mißhandeln (I), auch: sündigen, eine Straftat mißgreifen eine Straftat verüben
II irrtümlich jn. tätlich angreifen oder strafen, falsch treffen
verstärkend: etwas oder j. verfolgen