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I Personen aufgreifen, aufheben
II Sachen entwenden
an etwas greifen, anfassenI in friedlicher Absicht
- 1 bei "Anfang"
- 2 einen bisher unbenutzten Wert anfassen, benutzen, anbrauchen
- 3 etwas in Angriff nehmen, beginnen
II in feindlichem Sinne, mit Wort oder Tat; unsicher machen
IV an jemanden herantreten
I greifen
- 1 ertappen, antreffen, festnehmen
- 2 berühren (strafbar)
- 3 halten
- 4 in Besitz nehmen
- 5 mit Beschlag belegen
- 6 mit Fürgebot ergreifen
- 7
- 8 erlangen, erwerben
- 9 reflexiv: streiten
II umgreifen
- 1 umfassen, abgrenzen, sich erstrecken
- 2 bauen, gründen
- -- übertragen: erheben
- 3 umfassen
- 4 jemanden oder etwas einbegreifen, enthalten sein
- 5 zugehören
- 6 hinzukommen
III festlegen
- 1 (schriftlich) abfassen
- 2 festsetzen, beschließen
- -- insbesondere einen Tag ansetzen
- 3 eidlich bekräftigen
IV verhandeln, beginnen
V erreichen
VI verstehen
VII Ehe schließen, heiraten
I eingreifen
II Einstandsrecht ausüben
I bildlich
II etwas ergreifen, in Besitz nehmen
III etwas unberechtigt beanspruchen; das Recht eines andern schmälern
IV etwas mit Beschlag belegen
V gerichtlich vorgehen, strafen
I ertappen, antreffen, festnehmen
II greifen (als symbolische Handlung)
III erreichen
IV einholen (bildlich)
V vergreifen
VI (Rechtskraft) erlangen
VII begreifen
eingreifenMenschenraub zur Erlangung von Lösegeld
A transitiv
- I eine Person
- 1 (mit den Händen) fassen, ergreifen
- 2 gefangennehmen
- 3 reißen, zwicken
- 4 zu sich nehmen, heiraten
- 5 haftbar machen
II eine Sache
III bildlich
B intransitiv mit präpositionalen Zusätzen
- I in Bezug auf Personen
- 1 angreifen in feindlicher Absicht
- 2 zu einem Weibe greifen heiraten
- 3 vor die Männer greifen sich in Männerangelegenheiten mischen, ihnen vorgreifen
- 4 an einen Zeugen greifen ihn vorbringen
- 5 zwicken, reißen
- 1 annehmen, zugreifen
- 2 an (in) etwas mit jemandem greifen gemeinsam annehmen, sich beteiligen an
- 3 sich aneignen, Besitz ergreifen von etwas
- 4 (als Erbe) beanspruchen, in Besitz nehmen
- 5 pfänden, beschlagnahmen
- 6 an (zu) Leib und Gut greifen jemanden verhaften und seinen Besitz beschlagnahmen, an Gesundheit und Besitz schädigen
- 7 an-, hineingreifen (zur Bezahlung und ähnlichem)
- 8 hineingreifen (bei der Wasserprobe)
- 1 in Angriff nehmen, anfangen, beginnen
- 2 eingreifen, übergreifen (in fremde Rechte oder Gebiete)
- 3 insbesondere in die Zunftrechte eingreifen
- 1 in die Hände greifen durch Handschlag ein Versprechen besiegeln
- 2 in die Schnur greifen ursprünglich unberechtigt die Markscheiderschnur anfassen, später die Vermessungsarbeiten des Markscheiders irgendwie stören
- 3 an den Stab greifen den Gerichtsstab berühren
- 4 zu Gott, zum Recht, zum Eid, zur Unschuld greifen schwören
- 5 zur Ehe (Ehre und ähnliches) greifen heiraten
- -- in eine Zunft einheiraten
II in Bezug auf Sachen
III bildlich
IV besondere Wendungen
C mit adverbialen Zusätzen
des Landrichters auf herrschaftlichem Grundin eine fremde Gerichsbarkeit
mißgreifen
, v.I gegen das Gesetz verstoßen, mißhandeln (I), auch: sündigen, eine Straftat mißgreifen eine Straftat verüben
II irrtümlich jn. tätlich angreifen oder strafen, falsch treffen