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Flußbett
Erbgut
Grundstück, das zum Ausgedinge gehört
Acker
Weingarten; auch Rebland mit Acker, Wald und Wiese
eingefriedetes Privatgrundstück
als Burgrecht (VI) verliehenes Grundstück
Deichbasis
abgabepflichtiges Land
Gemeindebesitz
auf 3 Leiber vergebenes Ackerstück
Ortsname?
gemeindeeigener Grund und Boden; Allmende
Flurname
Bereich, in dem man das Recht zum Goldwaschen hat
zur Grummetgewinnung bestimmtes und daher von der Gemeinweide ausgenommenes Grundstück
unabtrennbares Grundstück, das mit dem Hause auf dem nämlichen, unabgeteilten Grundbuchblatt steht
"Grund, der in der Dorfflur liegt, im Gegensatz der Alpgründe" Schmeller 2 I 1107
Grundstück als Mitgift
einem Herrn gehöriger (in fremder Herrschaft gelegener) Grund
einer Herrschaft (III) gehöriger Grund
ergänzende Rechtsquelle des (evangelischen) Kirchenrechtes neben der Bibel als Richtungsnorm (Hauptgrund)
zu einem Hof (II 2 und II 4) gehöriges Land
zu einer Hofmark (IV) gehöriger Grund
Grund, von dem Hofzins (I) gezahlt wird
Waldgelände
zu einer Hufe (IV 7 b) oder (IX 2 a) gehöriger Grund (B I)
von einer Kämmerei (I) verwaltete Liegenschaft(en)
in einem zu einer Kammer gehörigen Gerichtsbezirk gelegener Grund
wie Kapitelsgut (I)
durch Kauf erworbenes Grundstück
Grund (B I), woran Kaufrecht (VI) besteht
zu einem Landgericht (II) gehörender Grund (B I)
zur Allmende (IV), 1Mark (I 1) gehörendes Grundstück
Liegenschaft unter Martinrecht
wie Meiergut
wie Neubruch (I)
in der Rechtsordnung gegründete Ursache oder Legitimation eines Rechtsanspruchs, einer Rechtshandlung
dem Reich zugeordnetes Grundstück, insb. Flußbetten und Auen; auch Privatgrundstücke können durch Überschwemmungen und Verwüstungen zu Reichsgrund werden
Grundstück an einem Flußbett, das mit Veränderungen des Flußlaufs häufig Größe und Umriß ändert, wodurch die rechtliche Zuordnung strittig werden kann
wie 1Reisgut
"versetzter grund, d.i. gegen ein Darlehen ... zur Benützung überlassen" ÖW. X 369
nur scheinbar (IV) bestehende Begründung, Ursache, Rechtfertigung
wie Schoßgut
eigenes Grundstück
einem Spital zugehöriger Grund und Boden
wie Staatsräson
Erbgut
Grundstück, das zum Ausgedinge gehört
Acker
Weingarten; auch Rebland mit Acker, Wald und Wiese
eingefriedetes Privatgrundstück
als Burgrecht (VI) verliehenes Grundstück
Deichbasis
abgabepflichtiges Land
Gemeindebesitz
auf 3 Leiber vergebenes Ackerstück
I vererblicher Grundbesitz
II Fischgrund mit erblichem Fischrecht
privilegierter Grund und BodenOrtsname?
gemeindeeigener Grund und Boden; Allmende
Flurname
Bereich, in dem man das Recht zum Goldwaschen hat
zur Grummetgewinnung bestimmtes und daher von der Gemeinweide ausgenommenes Grundstück
A Ausgangsbedeutung: Erde, Erdreich
- I rein stofflich
- 1 die den Erdboden zusammensetzende Masse
- 2 Erdscholle als Symbol
- 3 als Gegenstand der An- und Abschwemmung
- 4 Treibsand oder Sandbank bis neugebildete Insel im Fluß, insbesondere als Stätte der Goldgewinnung und als Fischereibereich oder -platz (zum Teil vermengt mit dem etymologisch nicht verwandten Grind DWB. IV 1, 6 Sp. 368)
- 1 Meeresboden, Flußboden und so weiter
- a allgemein
- b in Verbindung mit Verben zur Bezeichnung des Strandens oder Untergehens
- c der Uferbezirk des Bodensees, der seewärts durch einen steileren Abfall, die Halde, von der Tiefsee, dem Schweb, begrenzt wird. Grund und Halde sind vorbehaltenes Fischereigebiet der angrenzenden Ufergemeinde, im Schweb ist die Fischerei jedem Seeanwohner freigegeben
- 2 Schiffsboden
- 3 Faßboden
- 1 allgemein
- 2 Tal, Niederung, Senke als topographische und geographische Bezeichnung; Gebietsname
- 3 Syn. mit Tal
- 4 ggf. Formeln
- 1 allgemein
- 2 im Gegensatz zu Himmel, Luft, Wipfel
- 3 hier ist am besten einzuordnen die Formel Grund und Fund, eine unverstandene Änderung der Formel Fund und Prunt
- 4 Gred und Grund Weideland und Ackerland, nur in Westfriesland
- 1 wohl zu Grund (A III)
- 2 Staatsgefängnis in Luxemburg. Es liegt in der Unterstadt Grund
II untere Begrenzung
III Fundament, Baugrube, Grundmauer
IV tiefer gelegenes Gelände
V Erdoberfläche
VI fester Boden im Gegensatz zu Wasser
VII als Gefängnisname
B Die räumlich aufgeteilte Erdoberfläche
- I Grundstück, Grundbesitz des einzelnen Bauern und so weiter
- 1 allgemein und alleinstehend
- -- auf dem Grund an Ort und Stelle
- 2 im Gegensatz zu den darauf stehenden Bauten, Pflanzen, Bäumen und so weiter
- 3 mit verstärkendem Adjektiv: liegender Grund im Gegensatz zum Haus oder zur Fahrhabe
- -- im Gegensatz zu stehender Grund als Haus
- -- Jagdgebiet
- 1 Grund und Boden
- a bei der Aufzählung von Herrschaftszubehör
- b bäuerlicher, städtischer und grundherrlicher Besitz
- c insbesondere zu Grund (B I 2)
- 2 Grund und Eigen(schaft, -tum)
- 3 Grund und Erbe
- 4 Grund und Gut
- 5 vereinzelte formelhafte Wendungen
II Gemeindegebiet, Dorfgemarkung
III Herrschaftsbereich, insbesondere grundherrliches Gebiet (sehr oft Plural!)
IV Formeln (ausgenommen zu Grund (B I 3))
V Formeln mit liegender Grund
C übertragen
D übertragen
Grundstücke eines Hammerwerkesunabtrennbares Grundstück, das mit dem Hause auf dem nämlichen, unabgeteilten Grundbuchblatt steht
"Grund, der in der Dorfflur liegt, im Gegensatz der Alpgründe" Schmeller 2 I 1107
Grundstück als Mitgift
einem Herrn gehöriger (in fremder Herrschaft gelegener) Grund
einer Herrschaft (III) gehöriger Grund
ergänzende Rechtsquelle des (evangelischen) Kirchenrechtes neben der Bibel als Richtungsnorm (Hauptgrund)
zu einem Hof (II 2 und II 4) gehöriges Land
zu einer Hofmark (IV) gehöriger Grund
Grund, von dem Hofzins (I) gezahlt wird
Waldgelände
zu einer Hufe (IV 7 b) oder (IX 2 a) gehöriger Grund (B I)
von einer Kämmerei (I) verwaltete Liegenschaft(en)
in einem zu einer Kammer gehörigen Gerichtsbezirk gelegener Grund
Kapitelsgrund
, m.Kaufgrund
, m.Kaufrechtsgrund
, m.zu einem Landgericht (II) gehörender Grund (B I)
Lehn(s)grund
, m.II Begründung des Lehnsverhältnisses
Markgrund
, m., Markengrund, m.Martinsgrund
, m.Meiergrund
, m.Neugrund
, m.Rechtsgrund
, m.Reichsgrund
, m.Reißgrund
, m.Reisgrund
, m.Satzgrund
, m.Scheingrund
, m.Schoßgrund
, m.Selbstgrund
, m.Spitalgrund
, m.Staatsgrund
, m.Stadtgrund
, m., im Pl. auch Städtegründe, m.II in einer Stadt (II) liegendes Grundstück