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durch Hauen abtrennen
I Teile vom menschlichen Körper
  • 1 das Haupt
    • -- daher kurz eine Person abhauen: köpfen
  • 2 die Gurgel, den Hals
  • 3 Glieder
    • a Straftat
    • b Strafe. Abgehauen wird insbesondere folgendes
      • α meist die Hand
      • β dazu ein Fuß oder beide
      • γ der Arm
      • δ der Daumen, nach Waldweistümern
      • ε die Schwurfinger
      • ζ auch die Zunge
II die Beine von Wildbret, als Polizeimaßregel gegen überlanges Feilhalten
III Bodenerzeugnisse
  • -- häufig beim Überhang und Überwuchs
IV Schiffsteile oder Ladungsstücke, ein Havereifall
V Grenzzeichen
VI das Gericht, dh. ursprünglich das dazu gehörige Gestühl oder sonstige Gerät
amtlich besichtigen
I wüsten
II gewaltsam öffnen
  • -- plündern, überfallen
aufpassen
I als Strafe
II verschneiden
I
  • 1 amtlich prüfen
  • 2
II bei der amtlichen Prüfung verwerfen
Wirtschaft des Freiers bzw. der Schwiegertochter besichtigen
Tücher merken
besichtigen, prüfen
Deichbesichtigung abhalten
zu Ende besichtigen
einen Gesellen dem Meister in Arbeit weisen
I bergmännisch: Erz in eines andern Grubenfeld gewinnen
II wie enthaupten 
erschlagen
durchsehen, prüfen
die Freisschau durchführen
(amtlich) besichtigen
köpfen
als Strafe
I Menschen schlagen
  • 1 überhaupt
  • 2 als Strafvollzug schlagen
II Bäume und dergleichen schlagen
  • -- zu Pfande hauen, hauende Pfand verbotene Schlägerung, für die ein Pfand genommen werden kann
III im Ackerbau
  • 1 mähen
  • 2 den Boden umhacken
    • -- insbesondere im Weinberg
    • -- in der Wendung hauen und halmen ackern und ernten
IV im Bergbau
V ein Haus niederreißen
  • -- als Strafe
VI vom Galgen hauen herunternehmen
VII in der Gaunersprache: stehlen (I) 
Musterung halten
abhauen
ein Holzstück aus der Tür
mit Rutenstreichen (aus der Stadt) hinausjagen
auf Grund amtlicher Besichtigung hinausweisen
abgraben (von Rainen)
(die überhängenden Rebenzweige) bis zur Grenze zurückschneiden
als strafrechtlicher Tatbestand
mittels einer Haue (I) jäten (I), insbesondere einen Weingarten: in der Technik des Weinbaus das zweite Umgraben im Frühjahr

Kopfabhauen

, subst. inf.
Strafe des Enthauptens

Kreuzhauen

, subst. inf.
Einkerben des Kreuzzeichens als Grenz- beziehungsweise Merkmal
einen Deich auf Beschädigungen hin besichtigen

Mühlschauen

, subst. inf.
wie Mühlbeschau 

Nachschauen

, subst. inf.
das Beaufsichtigen
Holzschlagen für den in Haus und Hof anfallenden Bedarf
wie Pfattenschau 
Ablösen von Gras- oder Heidesoden mit einer Hacke
amtliche Besichtigung von Weingärten
Züchtigen mit der Rute (I 1) als gerichtliche Strafe

schauen

, v.
I eine Qualitäts- oder Preiskontrolle von Lebensmitteln und anderen Handelswaren durchführen, Münzen, Maße und Gewichte überprüfen
II von Amts wegen inspizieren, kontrollieren: Deiche, Wege, Einfriedungen u. ä., von der Gemeinde zu leistende Arbeiten, für das Gemeinwesen eingesetzte Tiere; auch als feuer- und gesundheitspolizeiliche Tätigkeit
III besichtigen
  • 1 zur Beurteilung von Wunden und Verletzungen
  • 2 von Waffen: zur Sicherstellung gleicher Chancen beim Zweikampf
  • 3 zur Klärung von Ansprüchen
IV in unterschiedlichen rechtlichen Kontexten: blicken, feststellen, sich umschauen, auch abstrakter: Beachtung schenken
V auswählen
Tätigkeit, Vorgang der Silbergeschau, Silberprobe (I) 
im Sommer (I) Holz schlagen
wie Staupenschlag 
Tätigkeit des Steinhauers; Behauen von Steinen