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Amtsherrschaft (II) 
Botmäßigkeit
Gerichtshoheit im Immunitätsbezirk
Grundherrschaft über ein Dorf
I wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit
II Eigentumsrecht
'jus salvi conductus, welche auch oft durch andrer Herren Land gehet' 1741 Frisch I 605
I Gerichtsbarkeit
II Gerichtsherrschaft
wie Grundherrschaft 
obrigkeitliche Gewalt, welche die Halsgerichtsbarkeit einschließt
I Gesamtheit von Herrschaftsrechten über Personen oder Sachen
  • 1 mit Bezug auf Land, Herrschaft, Stadt, Vogtei
    • a allgemein
    • b hohe, mittlere und niedere Herrlichkeit 
    • c Regalien, kaiserliche Rechte
  • 2 privatrechtliches Vermögen, freies Eigentum
  • 3 Nutzungseigentum (dominium utile) 
  • 4 Amtsbefugnis
II einzelnes Herrschaftsrecht
  • 1 allgemein
  • 2 Gerichtsbarkeit und deren Einkünfte
  • 3 Einziehung von Nachlässen
  • 4 Fischereirecht
  • 5 Mühlenbann
  • 6 Freiheitsrecht, Privileg
III Obrigkeit (II) als Träger von Herrlichkeit (I), obrigkeitliche Gewalt
IV Gebiet einer Herrlichkeit (I) ähnlich Herrschaft (IV) 
V Anrede, Titel eines Herrn 
VI Herrenstand?
VII Ansehen, Vornehmheit, prächtige Ausstattung
VIII Formrichtigkeit, Solennität
IX herrisches Vorgehen
X Straßenname
XI Verbindung mit Adjektiv
  • 1 fliegende Herrlichkeit, die sich nicht auf Grundbesitz stützen kann
  • 2 freie Herrlichkeit, die unabhängig vom Grafen ist
  • 3 hohe Herrlichkeit 
  • 4 landgerichtliche Herrlichkeit 
  • 5 mittlere Herrlichkeit 
  • 6 niedere Herrlichkeit 
  • 7 tägliche Herrlichkeit, die nicht hohe oder freie Herrlichkeit ist
Recht der Hochgerichtsbarkeit
einem Hochherrn zustehende, hohe (II 3 a) Obrigkeit 
Amt eines Kammerherrn (I) 
Gesamtheit der Rechte eines Landesherrn (I) über Land und Leute
wie Landesherrlichkeit und Landhoheit 
I Gesamtheit der Rechte, die einem Lehnsherrn (I) am verliehenen Gut und bezüglich der beliehenen Person zustehen
II Lehnsherr (I) od. dessen Vertretung
wie Mittelgerichtsgerechtigkeit 
wie Niedergerichtbarkeit 
I Herrschaftsrecht(e), Hoheitsgewalt eines Oberherrn (I) 
II Herrschaftsgebiet eines Oberherrn (I) 
III vorgesetzter Herrschaftsträger, Obrigkeit (II) 
Gesamtheit der höchsten Herrschaftsrechte in einem Land (II 1) 
Rechtsstellung des Oberlehnsherren 
Einkünfte aus der Obervogtei (I) 
I oberste Herrschaftsgewalt über eine Stadt (III) 
II Herrschaftsgebiet einer Stadt (III)