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wohl getrennt zu lesen
Kappe aus Hundshaut, Kopfbedeckung mit Überwurf (?), zur Kriegsausrüstung gehörig
Kopfbedeckung (oder Gewand) des Ministranten, als Inventarstück aufgeführt

1Kappe

, f.
I Mantel, Umhang, Obergewand, häufig mit Kapuze
  • 1 im geistlichen Bereich ist Kappe früh als Bezeichnung der Ordenstracht der Mönche (I) und der Kleidung der regulierten (und weltlichen?) Chorherren belegt und steht oft, in der Reformationszeit häufig abwertend, für den Mönchsstand überhaupt
  • 2 liturgisches Gewand (Chor-, Rauchmantel, Pluviale), häufig bei der Aufnahme in ein Stift als Gabe des Aufzunehmenden gefordert
  • 3 einzelne besondere 1Kappen: das als K. bezeichnete Gewand des hl. Martin (vgl. 1Kapelle, Kaplan) u., nur in einer Quelle belegt, der Krönungsmantel der Reichskleinodien
  • 4 als weltliches Kleidungsstück ist Kappe mit rechtlichem Bezug außer als Herrschaftssymbol (1Kappe III) belegt ua. als Abgabe an den Fronboten (I) bei der Entrichtung des Sterbfalls, in Luxusverboten und Kleidervorschriften sowie in preisregulierenden Bestimmungen
  • 5 im Sprichwort
II Kopfbedeckung, Kapuze mit oder ohne Schulterumhang
  • 1 im geistlichen Bereich Bestandteil der Ordenskleidung und des liturgischen Gewandes
  • 2 im weltlichen Bereich ist Kappe in rechtlicher Beziehung außer als Herrschafts- und Rechtssymbol (1Kappe III) belegt als Teil der Entlohnung, in Luxusverboten, als Teil der Gerade, ferner als Strafwerkzeug bei Ehrenstrafen und als Teil der Anstaltskleidung in Arbeits- und Zuchthäusern; das Tragen einer Kappe bei der Verübung von Straftaten gilt als Strafschärfungsgrund
  • 3 Bestandteil der Kleidung bestimmter Personengruppen
III die 1Kappe (I u. II) bei Rechtshandlungen, als Kennzeichen der Obrigkeit u. als Rechtssymbol, insb. als Investitursymbol bei der Errichtung eines Gemächtes (II 1) vor dem Pfalz- u. Lehngericht St. Gallen unter Vorsitz eines geistlichen Richters
IV in übertragener Bedeutung
  • 1 reguliertes Chorherrenstift nach der Windesheimer Kongregation
  • 2 Schlafraum eines Kanonikers während der sechswöchigen Probezeit im Paderborner Dom
  • 3 Speicher für die Kornpacht in Münster, teilweise auch als Gefängnis benützt
  • 4 Zurechtweisung, Schläge
  • 5 Bedachung
  • 6 Stütz- und Tragholz im Bergbau
  • 7 Festungsbauwerk
  • 8 obere Deich- oder Dammfläche
  • 9 Gewölbe, Höhlung im Mauerwerk
  • 10 Versteifung der Spitze(n) bei Schuhen und Handschuhen
  • 11 Umhang für Pferde, Schabracke
V in Livland kleines Hohlmaß für Getreide; vermutlich entlehnt aus spätlateinisch und kirchenslawisch cappa (Berneker,SlavEWB. I 483f.; vergleiche DWB. V 195f.), oder von schwedisch kappe (so Gutzeit,Livl. Nachtr. II 28; vergleiche Alberti, Maß und Gewicht 478 nach Aubök,Münzlex. 168)?

2Kappe

, m.
wie Kapaun (I-III) 
I als Abgabe, insbesondere als regelmäßig (häufig zu Martini und Fastnacht) zu leistender Grundzins, später auch nach einer festen Umrechnungsverhältnis in Geld entrichtet, vereinzelt (Freiburg/Breisgau) auch als Ehrschatz 
  • 1 hierher? oder andere Etymologie?
II als Teil der Besoldung und als Geschenk
wie Kurhut (I) 
eine Kopfbedeckung als Schutz bei Nebelwetter; da sie zur Vermummung geeignet ist, gilt ein erhöhtes Strafmaß, wenn sie bei Straftaten getragen wird
in Livland: ein kleines Hohlmaß für Getreide; auch die entsprechende Getreidemenge