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gewesener Kellner
Verwaltungsbeamter, Amtseinnehmer
Verwalter der Brotvorräte
Gefängnis
I Keller des Fronhofs
II Amtskeller
Ort der Leinwandschau
freie Wohnung für arme Leute
Oberkellermeister und -verwalter eines Klosters
Warenkeller

Hauskeller

, Hauskelle
I Beamter für den herrschaftlichen Keller
II "im 15. Jahrhundert bei den Gerbern in Basel, was sonst Ürten- oder Stubenmeister" SchweizId. III 205
Kellerraum von Herren (eines Klosters)
wirtschaftlicher Verwaltungsbeamter von Herren (eines Klosters)

Hofkellner

, Hofkeller
allgemein Verwalter von Gefällen und Vorräten, insbesondere von Wein und Früchten an einem Hof (II 2 und VIII 4)

Kastkeller

, m., Kastenkeller, m.
Leiter eines landesherrlichen Kastens (III) in Württemberg

1Keller

, m.
oberirdisches selbständiges Vorratsgebäude oder (überwiegend, später ausschließlich) unterirdischer (Vorrats-) Raum eines Hauses
I allgemein als Gebäude und Teil des Hauses (Veräußerung, Bauvorschriften, Besteuerungsgrundlage in Schleswig-Holstein)
II mit besonderer Nutzung
  • 1 Verkaufsraum
  • 2 Handwerksraum
  • 3 privater, genossenschaftlicher oder (vorwiegend) städtischer (Rats-) 1Keller als Schankstätte
  • 4 als Gefängnis, häufig formelhaft in den K. legen oder setzen 
  • 1 als herrschaftlicher Vorratsraum beziehungsweise -gebäude zur Abgabe und Lagerung der Gefälle 
  • 2 zur Bezeichnung des Gerichtsorts

2Keller

, m.
I Inhaber desjenigen Kloster- beziehungsweise Kapitelsamtes (I), das die Sorge für das leibliche Wohl, später für die gesamte Wirtschaftsverwaltung des Klosters beziehungsweise Stifts in sich begreift; vorwiegend in Zeugenlisten uä. Aufzählungen vorkommend
II Inhaber eines entsprechenden Spitalamtes
III Inhaber eines entsprechenden, auf die Haushaltungsverwaltung beschränkten Hofamtes (II) 
IV niederer Bediensteter in einem Weinkeller
V aus I entwickelt: niederer Verwaltungsträger weltlicher oder geistlicher Grundherrschaften, zu dessen Aufgabenbereich insb. die Einsammlung und Weiterleitung der Abgaben sowie die Wahrnehmung der niederen Gerichtsbarkeit gehört
VI niederer (in Österreich auch höherer) landesherrlicher Verwaltungsbeamter, der das Kammergut (I) verwaltet u. die entspr. Gerichtsbarkeit ausübt
I Vorratsraum für Getränke (insbesondere Wein) in einem Kloster (I) 
fürstlicher Wirtschaftsbeamter am Hof zu Stuttgart
wie 2Keller (V), nur für Kloster Salem belegt
2Keller (V) in Blaubeuren
Gemeindegefängnis
Verwaltungsträger einer geistlichen Grundherrschaft
2Keller (V) eines niederen (III 2) Kelnhofs iU. zum Oberkeller (I) 
I oberster Verwalter einer Grundherrschaft
II höherer Verwaltungsbeamter für die landesherrlichen Einkünfte
in Riga: Folterkeller
von Geistlichen unterhaltener Weinkeller
Schuldgefängnis
Vorratsgebäude, in dem die zu bestimmten Pfründen (II) gehörigen Naturalien gelagert werden
Gaststätte, Trinkstube im Rathaus
Keller im Rathaus (I) zur Vorratshaltung und zum Ausschank von städtischem Wein und Bier, dann auch als Bezeichnung für Trinkstuben, die nur das vom städtischen Rat (V 2) gelieferte Getränk ausschenken durften
städtischer Weinkeller für die Lagerung und den Ausschank von städtischem und privatem Wein
(Verkaufs- und) Lagerraum für Salz
Lokalität mit konzessioniertem Ausschank
Untergebener, Gehilfe des Proviantmeisters auf einem Schiff
Spender in einem Kloster
Wirtschaftsverwalter eines Spitals 
städt. Keller zu Lagerung, Verkauf und Ausschank von (insb. auswärtigem) Bier
I städt. 1Keller zu Lagerung und Verkauf bzw. Ausschank insb. von Getränken, va. von besonders hochwertigem, dort exklusiv angebotenem Wein und Bier; auch: städt. Trinkstube, Ratskeller; urspr. zumeist im Rathaus (I) 
II ein städt. Gefängnis
städt. Keller zu Lagerung, Verkauf und Ausschank von Wein
Wirtschaftsverwalter eines 1Stifts (I); auch mit gerichtlichen Funktionen