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Landsasse, Pächter (auf) einem Kalandgut
wer mit anderen Landsasse (II 1) ist
Landsasse
, m.- 1 ein dem untersten Stand der persönlich 1Freien (I) angehörender Mann, idR. ohne eigenen Grundbesitz, Pächter, Zinsbauer, auch allgemeiner: im Land (II 1) ansässige Person, Untertan, Landesmann (I 1)
- 2 Sonderentwicklung in Bern:
- 1 nicht reichsunmittelbare, einem Landesherrn (I) unterstehende, aber mit eigenständigen Herrschaftsrechten ausgestattete Person oder Körperschaft (adliger oder kirchlicher Grundherr, Stadt, Universität)
- 2 wer durch Grundbesitz der realen Untertänigkeit in einem fremden Territorium unterworfen ist