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Landsasse, Pächter (auf) einem Kalandgut 
I
  • 1 ein dem untersten Stand der persönlich 1Freien (I) angehörender Mann, idR. ohne eigenen Grundbesitz, Pächter, Zinsbauer, auch allgemeiner: im Land (II 1) ansässige Person, Untertan, Landesmann (I 1) 
  • 2 Sonderentwicklung in Bern:
    • a
    • b uneheliches Kind eines Berner Patriziers, das gemäß dem Bastardenreglement von 1788 unter neuem Namen der Landsassenkorporation einverleibt wird
  • 1 nicht reichsunmittelbare, einem Landesherrn (I) unterstehende, aber mit eigenständigen Herrschaftsrechten ausgestattete Person oder Körperschaft (adliger oder kirchlicher Grundherr, Stadt, Universität)
  • 2 wer durch Grundbesitz der realen Untertänigkeit in einem fremden Territorium unterworfen ist
wer mit anderen Landsasse (II 1) ist