Suche nach *los im Index Wortartikel
152 Treffer
(zur Vollanzeige eines Artikels auf den jeweiligen "V"-Button klicken)
Stück Land als Bürgernutzen
in Althochdeutschen Glossen für privatus
das Los, womit die Gemeindemitglieder die Reihenfolge des Backens im Gemeindebackofen bestimmen
vom Kirchenbann befreit; jemanden bannlos schelten befreien
ohne Boden
bürgschaftslos, ohne Sicherung durch Gewährsmann erhandelt
ohne gerichtliche Warnung wegen einer Schuld
wer sein schriftliches Wort bricht
straffrei
Flurname
Deichanteil, mit dessen Unterhaltung ein Grundstück belastet ist
Deichanteil
in keine Fehde verstrickt
ohne Verwandte und Freunde, deshalb der Rechtshelfer entbehrend
unbekümmert
tot
ironisch für geistlich im 16. Jahrhundert
wortbrüchig, treulos
wortbrüchig, eidbrüchig
ohne Gesetz
im Besitz nicht geschützt
eines Gliedes beraubt
Anteil an dem Recht einer Gemeinschaft auf den zweiten Schnitt auf Wiesen, die Dritten gehören
vermögenslos
ohne Habe
Los, bei dem durch Halmziehen entschieden wird
"wer die Handtreue gebrochen hat" SchwäbWB. III 1133
des Rechtes der Hanse nicht teilhaftig; aus der Hanse ausgeschlossen
glücklos, böse
frei von Hexen
ohne (Rechts-)Hilfe
ohne Gemeindehirten
durch Kauf erworbener Anteil an einem Ganzen (1Los III)
die genaue Bedeutung, die um den Kern ,ohne Klage' gelagert ist, ergibt sich jeweils aus dem dazugehörigen Verb
ohne Handwerksgesellen (Knecht III 2)
ohne Unkosten, mit schadlos oft formelhaft verbunden
ohne Rechtswirkung, häufig in Verbindung mit synonymen Adjektiven gebr
ohne 2Kreide, nicht (als einwandfreie Ware) gekennzeichnet
frei von rechtlicher Beeinträchtigung
unbelastet, (arrest)frei, nicht bekümmert (I, II), vertragsgemäß
Herkunftszeichen des Walkers bei der Lakenweberei
ohne Grundbesitz (und damit minderberechtigt)
"Hof, der Landvogtei gehörig" SchwäbWB. IV 963
schadlos, folgenlos
treulos, ehrlos, wortbrüchig, unzuverlässig, kreditlos
l. machen oder tun töten
Teil eines Lehens
rechtlich nur im Ae
eine Leistung (I) vorenthaltend
wortbrüchig
ohne Mage (I), alleinstehend, sippelos
ohne Vormund; entmündigt
nicht mehr berechtigt, Zeugnis abzulegen
ohne 1Mutter (I)
nicht mit einem Gebäude verbunden und damit zur Fahrhabe gehörig
mittellos, erwerbslos
ohne Namen (I 1), Ruhm oder Ehre
Bez. für diejenigen, die in den Dörfern der Reichsstadt Heilbronn (durch Erwerb des Gemeindsrechtes oder Heirat) als Gemeindsleute neu hinzugekommen sind
unbeansprucht, rechtlich entlastet, formelhaft mit schadlos
ohne Ohr (I), als Kennzeichen eines Straftäters
ohne pfändbares Vermögen
eine städtische Gebühr (bei der Verlosung der Siedeerlaubnis?)
ohne den vorgeschriebenen Prügel (I 3)
von Kapital: ohne Ertrag, ohne Rente (I)
wie rechtlos (I)
ohne Steuerruder; das Strandrecht, nach dem die durch Havarie des Schiffes verlorengegangenen Transportgüter dem Bergenden (anteilig) zustehen, findet hier keine Anwendung
schuldlos, unbescholten
unbestritten, unangetastet
Gewährleistungsversprechen, Verpflichtung zur Gabe einer Sicherheit
verwerflich, ehrenrührig, liederlich
betrügerisch
wie schoßfrei
beim Reihebrauen: Anrecht eine best. Menge Bier zu brauen, die sich nach dem schoßbaren Vermögen berechnet
keiner Zunft angehörig
die Hl. 1Schrift (I 13) läugnend, bibelwidrig
wie schwach (I 2)
schutzlos, ohne 1Schutz (II) und Schirm (I), friedlos, rechtlos, vogelfrei, in 1Acht (IV 1) und Bann stehend; va. in Eid- und Verfehmungsformeln, häufig iVm. ehrlos, leiblos, meineidig (I), rechtlos (I) und treulos
besiegt, überwältigt, unterlegen; sieglos sein verloren haben; ua. im (gerichtlichen) Zweikampf
geistig behindert, umnachtet; geisteskrank; nicht geschäftsfähig, nicht zurechnungsfähig
unbezahlt, ohne Sold (II)
frei von Ansprüchen Dritter
von einem Stiftsgut (III): ohne 1Stift (VIII) (seiend)
frei von Strafe (I), ungestraft
verbannt, geächtet
havariert, daher ohne Takelage
in Althochdeutschen Glossen für privatus
das Los, womit die Gemeindemitglieder die Reihenfolge des Backens im Gemeindebackofen bestimmen
vom Kirchenbann befreit; jemanden bannlos schelten befreien
I durch Los zugeteiltes Bauernland
II Bürgerlos, -recht
I unbebaut, baufällig
II in der Gaunersprache: baulos blede machen ohne Bezahlung der Zeche durchgehen
frei von Abgabeohne Boden
bürgschaftslos, ohne Sicherung durch Gewährsmann erhandelt
ohne gerichtliche Warnung wegen einer Schuld
wer sein schriftliches Wort bricht
straffrei
Flurname
I unbüßbar
jährliche Holzabgabe aus dem Gemeindewald an die DorfbürgerDeichanteil, mit dessen Unterhaltung ein Grundstück belastet ist
Deichanteil
I arbeitslos
II unbelastet, abgabenfrei
"unschuldig, von gerichtlicher Verantwortung frei" Liebermann,WB. 223I rechtlos, friedlos
II ehelos
wer den Adel verwirkt hatI außerhalb des Gesetzes stehend, friedlos
II gesetzlos
III unverheiratet
IV unehelich
ehrlos
, ehrenlosI meineidig, eidbrüchig
ungültig- 1 ohne erbende Nachkommen
- 2 von der Erbfolge ausgeschlossen, enterbt, erbunwürdig
- 3 ohne Grundbesitz
- 4 in hergebrachten Rechten beeinträchtigt
II von Sachen: für die kein Erbe da ist, die der Obrigkeit verfallen, dem Lehnsherrn heimfallen usw.
der sich stets weiter vererbende DeichabschnittI fahrlässig
II unvermutet
fallbarin keine Fehde verstrickt
ohne Verwandte und Freunde, deshalb der Rechtshelfer entbehrend
-- verbannt, geächtet, friedlos
I geächtet, verfestet (von Menschen)
II für friedlos erklärt (von Sachen)
III den Frieden aufkündigend
IV in Bezug auf Hochgericht
V subst.: Friedloslegung
nutzlosunbekümmert
tot
(Gaumlos)
, (Gaumlosnis)I Unvorsichtigkeit
II Fristversäumnis
I herrenlos
II unbeaufsichtigt
ungehorsamironisch für geistlich im 16. Jahrhundert
I arm
II ohne Wergeld
ohne Geleit (I) wortbrüchig, treulos
wortbrüchig, eidbrüchig
ohne Gesetz
im Besitz nicht geschützt
eines Gliedes beraubt
Anteil an dem Recht einer Gemeinschaft auf den zweiten Schnitt auf Wiesen, die Dritten gehören
vermögenslos
ohne Habe
Los, bei dem durch Halmziehen entschieden wird
"wer die Handtreue gebrochen hat" SchwäbWB. III 1133
des Rechtes der Hanse nicht teilhaftig; aus der Hanse ausgeschlossen
I ohne Anführer
II enthauptet
Kopfteil, Erbteilglücklos, böse
-- verstärkend: groß, außerordentlich
heimat-, obdachlos-- unbesiedelt
ohne Herrn, EigentümerII von Sachen, die in niemandes (leiblicher) Gewere stehen
- 1 allgemein
- 2 insbesondere im Deichrecht ein Deich, dessen Herr nicht ermittelt werden kann, oder auch schon ein zwischen zwei Kabeln unausgebessert und unvertreten liegen gebliebenes Deichstück
frei von Hexen
ohne (Rechts-)Hilfe
ohne Gemeindehirten
-- ohne Aufsicht
I ohne Aufsicht
II wie biesterfrei
- -- substantiviert
Kauflos
, n.kerllos
, adj.klag(e)los
, adv.I klaglos erfallen = ohne Gefahr einer späteren Klageerhebung an jem. fallen
II klaglos erkennen = freisprechen
III klaglos machen = einen klagebegründenden Anspruch befriedigen und damit dem Kläger oder möglichen künftigen Kläger den Klaggrund entziehen
V klaglos (ur)teilen = freisprechen
VI klaglos verzeihen = ohne Möglichkeit einer späteren Klageerhebung verzichten
VII klaglos werden, sein, bleiben = einer Klage ledig werden, sein, bleiben
knechtlos
, adv.kost(en)los
, adj.kraftlos
, adj.kreidlos
, adj.krotlos
, adj.kummerlos
, adj., adv.Kummlos
, n.landlos
, adj.Landlos
, n.lastlos
, adj., adv.(laub(en)los)
, adj., adv.leblos
, adv.Lehnlos
, n.lehnlos
, adj.I des Lehens verlustig
II ohne Lehnserben
leiblos
, adj., adv.I l. machen, tun töten, hinrichten
II l. werden getötet werden, sterben
III tot
IV dem Tod verfallen
V lebensmüde
VI armselig, elend
(leidlos)
, adj.I frei von Verschuldung, unschuldig
II ungehindert, unangetastet
leistelos
, adj., adv.(lobdelos)
, adj.los
, adj., adv., lose, adj., adv.I von Personen
- 1 frei, ungebunden, unverheiratet
- 2 pejorativ: losgelöst, frei von gesellschaftlich oder rechtlich geforderten Verhaltensweisen, von "leichtfertig" bis "verbrecherisch" reichend
II von Sachen, Abstrakta und Rechtshandlungen:
- 1 falsch, betrügerisch
- 2 minderwertig, im Gegensatz oder Unterschied zu "gut" und "anerkannt"
- 3 vergeblich, unnütz
- 4 Bed.?
- 5 bei Körperverletzungen (von Knochen): locker
- 6 von Sachen: beweglich
- 7 frei, offen
- 8 loser Zehnt Bed.?
III frei, unbelastet, ohne etwas, verlustig, ungültig; von verliehenen Rechten: los werden "vakant werden"; die Kost los machen "den Lohn zahlen, erlegen"; mit Bezug auf Rechtsverhältnisse und die daraus entspringenden Rechtspflichten und in Vbdg. mit Verben, die den Fortbestand oder die Veränderung eines Rechtsstatus bezeichnen, insb. in verstärkenden mehrgliedrigen Formeln mit frei, ledig, leer, quitt uä.
1Los
, n.I gekennzeichneter Gegenstand, der bei Entscheidungshandlungen mit unanfechtbarem, vom göttlichen Willen bestimmten oder aber zufälligen (und daher gerechten) Ausgang von einer beteiligten oder dazu bestimmten Person geworfen oder gezogen wird
II Loswurf, -verfahren, Verlosung, 2Losung (I), häufig mit metonymischer Verschiebung auf die durch den Loswurf gefallene Entscheidung, vereinzelt (1811) auch auf den Vertrag über eine Verlosung
III duch Losentscheid zugefallener Anteil, dann überhaupt ein gewisser Teil, ein Stück oder eine Menge, eine Partie Waren
IV im Handwerksrecht die Teilhabe, der Anteil am Handwerk und seinen Rechten (zB. Standrecht auf dem Markt), oft in präpositionaler Verwendung: ins Los gehen, treten, im Los sein "Anteil am Handwerk und seinen Rechten erwerben, haben"
VI das alte Los "Herkommen"
VII Anteil an den (Steuer-)Lasten
Losse
, f., Los, m. u. f.I Ablösung, zur Losse stehen "ablösbar sein"
II Auslösung von Gefangenen
machtlos
, adj., adv.I schwach, ohne Körperkraft
(maglos)
, Adjektivmeisterlos
, adj.I ohne Meister (III), beschäftigungslos
II übtr.: ungezogen, zügellos, ausgelassen
1mundlos
, adj.2mundlos
, adj.mutterlos
, adj.nagellos
, adj.nahrungslos
, adj.namenlos
, adj., namlos, adj.neulos
, adj., meist subst.notlos
, adj.(ohrlos)
, adj.pfandlos
, adj.Pfannlos
, n.pfleglos
, adj., pflaglos, adj.I ohne geistlichen Beistand
II von Land: unbearbeitet, ungenutzt und daher für eine neue Nutzung frei
prügellos
, adj.rechtlos
, adj.I in der Rechts- und Handlungsfähigkeit aus unterschiedlicher Ursache (Stand der Eltern, eigener Stand, Begehung einer Straftat, Ächtung, Bann) und in unterschiedlichem Grad eingeschränkt
II rechtlos lassen, verlassen den Rechtsweg zum zuständigen Gericht verweigern bzw. durch Nichtbesetzung des Gerichts verhindern, wodurch der Rechtsweg zu anderen Gerichten eröffnet wird
III nicht auf der Grundlage von Recht und Ordnung, unrecht, nicht rechtmäßig (I)
redelos
, adj.I sprachlos
II frei von Ansprüchen; von Ansprüchen: hinfällig; etwas r. (liegen) lassen auf einen Anspruch verzichten
rentlos
, adv.(richtlos)
, adj.ruchlos
, adj., adv., ruchtlos, adj.I leichtsinnig, nachlässig, überstürzt
II unerwartet, plötzlich
III von schlechtem Lebenswandel, ohne Tugend, frevelhaft
(rutelos)
, adj.(sachelos)
, adj.(sanlos)
, adv.Schadlos
, m.schadlos
, adj., adv.I ohne Schaden; Schadloshaltung (I) bezweckend, auf Schadloshaltung (I) bezogen, gegen eventuelle finanzielle Schäden absichernd u. abgesichert; jn. schadlos geloben jm. Schadloshaltung (I) zusichern; schadloser Bürge wie Schadbürge
II in Wendungen und formelhaften Verbindungen
- 1 jn. schadlos halten jn. von Schäden freihalten, zumeist als Versprechen für die Zukunft unter gleichzeitiger Einräumung von Sicherheiten (zB. Bürgschaft, Rückbürgschaft)
- 2 schadlos bringen/machen einen Schaden ausgleichen
- 3 schadlos ab-, aus-, benehmen vor Schädigung bewahren, von (zukünftigen) Schäden freistellen
- 4 als Paarformel mit kostenlos, kummerlos, notlos zusammen in der unter (II 1) genannten Wendung mit der Bed.: entlastet, ohne Beeinträchtigung in den Rechten, von finanziellem Aufwand befreit
schandlos
, adj.schönelos
, adj.schoßlos
, adj.Schoßlos
, n.schragenlos
, adj.schriftlos
, adj.schuldlos
, adj., adv., schuldenlos, adj., adv.I nicht strafbar, zu Unrecht belangt
II unverschuldet, kein Verschulden treffend, ohne Schuld (VI)
III frei von einer Leistungspflicht, Schuld (I); unbelastet von Geldschulden
schwachlos
, adj.sicherlos
, adj.siegellos
, adj.I nicht (mehr) berechtigt ein Siegel (II) zu führen; häufig aufgrund eines vorherigen Siegelmissbrauchs; oft formelhaft mit brieflos, ehrlos, rechtlos (I)
II nicht gesiegelt (I)
sieglos
, adj.sinnlos
, adj.soldlos
, adv.sorglos
, adj.I unbekümmert, nachlässig, verantwortungslos
II von jeder Beschuldigung frei
sprachlos
, adj.I stumm, kein Sprechvermögen besitzend
II frei von (fremden) Forderungen, Rechtsansprüchen
III aller (eigenen) Forderungen ledig, hinsichtlich aller (eigenen) Rechtsansprüche befriedigt
spruchlos
, adj., adv.steuerlos
, adj.I ohne 2Steuer (I), führungslos
II wild, aufsässig