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Stück Land als Bürgernutzen
in Althochdeutschen Glossen für privatus 
das Los, womit die Gemeindemitglieder die Reihenfolge des Backens im Gemeindebackofen bestimmen
vom Kirchenbann befreit; jemanden bannlos schelten befreien
I durch Los zugeteiltes Bauernland
II Bürgerlos, -recht
I unbebaut, baufällig
II in der Gaunersprache: baulos blede machen ohne Bezahlung der Zeche durchgehen
frei von Abgabe
ohne Boden
bürgschaftslos, ohne Sicherung durch Gewährsmann erhandelt
ohne gerichtliche Warnung wegen einer Schuld
wer sein schriftliches Wort bricht
straffrei
Flurname
I unbüßbar
jährliche Holzabgabe aus dem Gemeindewald an die Dorfbürger
Deichanteil, mit dessen Unterhaltung ein Grundstück belastet ist
Deichanteil
I arbeitslos
  • 1 allgemein
  • 2 dienstlos verschreiben (auf die schwarze Liste setzen)
II unbelastet, abgabenfrei
"unschuldig, von gerichtlicher Verantwortung frei" Liebermann,WB. 223
I rechtlos, friedlos
II ehelos
wer den Adel verwirkt hat
I außerhalb des Gesetzes stehend, friedlos
II gesetzlos
III unverheiratet
IV unehelich

ehrlos

, ehrenlos
I meineidig, eidbrüchig
ungültig
I
  • 1 ohne erbende Nachkommen
  • 2 von der Erbfolge ausgeschlossen, enterbt, erbunwürdig
  • 3 ohne Grundbesitz
  • 4 in hergebrachten Rechten beeinträchtigt
II von Sachen: für die kein Erbe da ist, die der Obrigkeit verfallen, dem Lehnsherrn heimfallen usw.
der sich stets weiter vererbende Deichabschnitt
I fahrlässig
II unvermutet
fallbar
in keine Fehde verstrickt
ohne Verwandte und Freunde, deshalb der Rechtshelfer entbehrend
-- verbannt, geächtet, friedlos
I geächtet, verfestet (von Menschen)
  • 1 in Verbindung mit Verben
    • a friedlos legen jemanden ächten
    • b friedlos liegen friedlos sein
    • c mit anderen Verben
  • 2
II für friedlos erklärt (von Sachen)
III den Frieden aufkündigend
IV in Bezug auf Hochgericht 
V subst.: Friedloslegung
VI ohne Fredus 
nutzlos
unbekümmert
tot

(Gaumlos)

, (Gaumlosnis)
I Unvorsichtigkeit
II Fristversäumnis
I herrenlos
II unbeaufsichtigt
ungehorsam
ironisch für geistlich im 16. Jahrhundert
I arm
II ohne Wergeld
ohne Geleit (I) 
wortbrüchig, treulos
wortbrüchig, eidbrüchig
ohne Gesetz
im Besitz nicht geschützt
eines Gliedes beraubt
Anteil an dem Recht einer Gemeinschaft auf den zweiten Schnitt auf Wiesen, die Dritten gehören
vermögenslos
ohne Habe
Los, bei dem durch Halmziehen entschieden wird
"wer die Handtreue gebrochen hat" SchwäbWB. III 1133
des Rechtes der Hanse nicht teilhaftig; aus der Hanse ausgeschlossen
I ohne Anführer
II enthauptet
Kopfteil, Erbteil
glücklos, böse
-- verstärkend: groß, außerordentlich
heimat-, obdachlos
-- unbesiedelt
ohne Herrn, Eigentümer
I von Personen, die keinen Herrn haben
II von Sachen, die in niemandes (leiblicher) Gewere stehen
  • 1 allgemein
  • 2 insbesondere im Deichrecht ein Deich, dessen Herr nicht ermittelt werden kann, oder auch schon ein zwischen zwei Kabeln unausgebessert und unvertreten liegen gebliebenes Deichstück
Ackerlos für einen Ratsherrn
frei von Hexen
ohne (Rechts-)Hilfe
ohne Gemeindehirten
-- ohne Aufsicht
I ohne Aufsicht
  • -- substantiviert
ohne Lehrling

Kauflos

, n.
durch Kauf erworbener Anteil an einem Ganzen (1Los III)

kerllos

, adj.

klag(e)los

, adv.
die genaue Bedeutung, die um den Kern ,ohne Klage' gelagert ist, ergibt sich jeweils aus dem dazugehörigen Verb
I klaglos erfallen = ohne Gefahr einer späteren Klageerhebung an jem. fallen
II klaglos erkennen = freisprechen
III klaglos machen = einen klagebegründenden Anspruch befriedigen und damit dem Kläger oder möglichen künftigen Kläger den Klaggrund entziehen
IV klaglos stellen = wie klagelos machen 
V klaglos (ur)teilen = freisprechen
VI klaglos verzeihen = ohne Möglichkeit einer späteren Klageerhebung verzichten
VII klaglos werden, sein, bleiben = einer Klage ledig werden, sein, bleiben

knechtlos

, adv.
ohne Handwerksgesellen (Knecht III 2)
ohne Unkosten, mit schadlos oft formelhaft verbunden

kraftlos

, adj.
ohne Rechtswirkung, häufig in Verbindung mit synonymen Adjektiven gebr

kreidlos

, adj.
ohne 2Kreide, nicht (als einwandfreie Ware) gekennzeichnet

krotlos

, adj.
frei von rechtlicher Beeinträchtigung

kummerlos

, adj., adv.
unbelastet, (arrest)frei, nicht bekümmert (I, II), vertragsgemäß

Kummlos

, n.
Herkunftszeichen des Walkers bei der Lakenweberei

landlos

, adj.
ohne Grundbesitz (und damit minderberechtigt)

Landlos

, n.
"Hof, der Landvogtei gehörig" SchwäbWB. IV 963

lastlos

, adj., adv.
schadlos, folgenlos

(laub(en)los)

, adj., adv.
treulos, ehrlos, wortbrüchig, unzuverlässig, kreditlos

leblos

, adv.
l. machen oder tun töten

Lehnlos

, n.
Teil eines Lehens

lehnlos

, adj.
I des Lehens verlustig
II ohne Lehnserben

leiblos

, adj., adv.
I l. machen, tun töten, hinrichten
II l. werden getötet werden, sterben
III tot
IV dem Tod verfallen
V lebensmüde
VI armselig, elend

(leidlos)

, adj.
rechtlich nur im Ae
I frei von Verschuldung, unschuldig
II ungehindert, unangetastet

leistelos

, adj., adv.
eine Leistung (I) vorenthaltend

(lobdelos)

, adj.
wortbrüchig

los

, adj., adv., lose, adj., adv.
I von Personen
  • 1 frei, ungebunden, unverheiratet
  • 2 pejorativ: losgelöst, frei von gesellschaftlich oder rechtlich geforderten Verhaltensweisen, von "leichtfertig" bis "verbrecherisch" reichend
II von Sachen, Abstrakta und Rechtshandlungen:
  • 1 falsch, betrügerisch
  • 2 minderwertig, im Gegensatz oder Unterschied zu "gut" und "anerkannt"
  • 3 vergeblich, unnütz
  • 4 Bed.?
  • 5 bei Körperverletzungen (von Knochen): locker
  • 6 von Sachen: beweglich
  • 7 frei, offen
  • 8 loser Zehnt Bed.?
III frei, unbelastet, ohne etwas, verlustig, ungültig; von verliehenen Rechten: los werden "vakant werden"; die Kost los machen "den Lohn zahlen, erlegen"; mit Bezug auf Rechtsverhältnisse und die daraus entspringenden Rechtspflichten und in Vbdg. mit Verben, die den Fortbestand oder die Veränderung eines Rechtsstatus bezeichnen, insb. in verstärkenden mehrgliedrigen Formeln mit frei, ledig, leer, quitt uä.

1Los

, n.
I gekennzeichneter Gegenstand, der bei Entscheidungshandlungen mit unanfechtbarem, vom göttlichen Willen bestimmten oder aber zufälligen (und daher gerechten) Ausgang von einer beteiligten oder dazu bestimmten Person geworfen oder gezogen wird
II Loswurf, -verfahren, Verlosung, 2Losung (I), häufig mit metonymischer Verschiebung auf die durch den Loswurf gefallene Entscheidung, vereinzelt (1811) auch auf den Vertrag über eine Verlosung
III duch Losentscheid zugefallener Anteil, dann überhaupt ein gewisser Teil, ein Stück oder eine Menge, eine Partie Waren
IV im Handwerksrecht die Teilhabe, der Anteil am Handwerk und seinen Rechten (zB. Standrecht auf dem Markt), oft in präpositionaler Verwendung: ins Los gehen, treten, im Los sein "Anteil am Handwerk und seinen Rechten erwerben, haben"
V Erkennungswort, Lose, 2Losung (III) 
VI das alte Los "Herkommen"
VII Anteil an den (Steuer-)Lasten

Losse

, f., Los, m. u. f.
I Ablösung, zur Losse stehen "ablösbar sein"
II Auslösung von Gefangenen

machtlos

, adj., adv.
I schwach, ohne Körperkraft
II ohne Rechtskraft, ungültig, unverbindlich, kraftlos 

(maglos)

, Adjektiv
ohne Mage (I), alleinstehend, sippelos

meisterlos

, adj.
I ohne Meister (III), beschäftigungslos
II übtr.: ungezogen, zügellos, ausgelassen

1mundlos

, adj.
ohne Vormund; entmündigt

2mundlos

, adj.
nicht mehr berechtigt, Zeugnis abzulegen

mutterlos

, adj.
ohne 1Mutter (I) 

nagellos

, adj.
nicht mit einem Gebäude verbunden und damit zur Fahrhabe gehörig
mittellos, erwerbslos

namenlos

, adj., namlos, adj.
ohne Namen (I 1), Ruhm oder Ehre

neulos

, adj., meist subst.
Bez. für diejenigen, die in den Dörfern der Reichsstadt Heilbronn (durch Erwerb des Gemeindsrechtes oder Heirat) als Gemeindsleute neu hinzugekommen sind

notlos

, adj.
unbeansprucht, rechtlich entlastet, formelhaft mit schadlos 

(ohrlos)

, adj.
ohne Ohr (I), als Kennzeichen eines Straftäters

pfandlos

, adj.
ohne pfändbares Vermögen
eine städtische Gebühr (bei der Verlosung der Siedeerlaubnis?)

pfleglos

, adj., pflaglos, adj.
I ohne geistlichen Beistand
II von Land: unbearbeitet, ungenutzt und daher für eine neue Nutzung frei

prügellos

, adj.
ohne den vorgeschriebenen Prügel (I 3) 

rechtlos

, adj.
I in der Rechts- und Handlungsfähigkeit aus unterschiedlicher Ursache (Stand der Eltern, eigener Stand, Begehung einer Straftat, Ächtung, Bann) und in unterschiedlichem Grad eingeschränkt
II rechtlos lassen, verlassen den Rechtsweg zum zuständigen Gericht verweigern bzw. durch Nichtbesetzung des Gerichts verhindern, wodurch der Rechtsweg zu anderen Gerichten eröffnet wird
III nicht auf der Grundlage von Recht und Ordnung, unrecht, nicht rechtmäßig (I) 

redelos

, adj.
I sprachlos
II frei von Ansprüchen; von Ansprüchen: hinfällig; etwas r. (liegen) lassen auf einen Anspruch verzichten

rentlos

, adv.
von Kapital: ohne Ertrag, ohne Rente (I) 

(richtlos)

, adj.
wie rechtlos (I) 

ruchlos

, adj., adv., ruchtlos, adj.
I leichtsinnig, nachlässig, überstürzt
II unerwartet, plötzlich
III von schlechtem Lebenswandel, ohne Tugend, frevelhaft

(rutelos)

, adj.
ohne Steuerruder; das Strandrecht, nach dem die durch Havarie des Schiffes verlorengegangenen Transportgüter dem Bergenden (anteilig) zustehen, findet hier keine Anwendung

(sachelos)

, adj.
schuldlos, unbescholten

(sanlos)

, adv.
unbestritten, unangetastet
Gewährleistungsversprechen, Verpflichtung zur Gabe einer Sicherheit

schadlos

, adj., adv.
I ohne Schaden; Schadloshaltung (I) bezweckend, auf Schadloshaltung (I) bezogen, gegen eventuelle finanzielle Schäden absichernd u. abgesichert; jn. schadlos geloben jm. Schadloshaltung (I) zusichern; schadloser Bürge wie Schadbürge 
II in Wendungen und formelhaften Verbindungen
  • 1 jn. schadlos halten jn. von Schäden freihalten, zumeist als Versprechen für die Zukunft unter gleichzeitiger Einräumung von Sicherheiten (zB. Bürgschaft, Rückbürgschaft)
  • 2 schadlos bringen/machen einen Schaden ausgleichen
  • 3 schadlos ab-, aus-, benehmen vor Schädigung bewahren, von (zukünftigen) Schäden freistellen
  • 4 als Paarformel mit kostenlos, kummerlos, notlos zusammen in der unter (II 1) genannten Wendung mit der Bed.: entlastet, ohne Beeinträchtigung in den Rechten, von finanziellem Aufwand befreit

schandlos

, adj.
verwerflich, ehrenrührig, liederlich

schönelos

, adj.
betrügerisch

schoßlos

, adj.
wie schoßfrei 
beim Reihebrauen: Anrecht eine best. Menge Bier zu brauen, die sich nach dem schoßbaren Vermögen berechnet
keiner Zunft angehörig

schriftlos

, adj.
die Hl. 1Schrift (I 13) läugnend, bibelwidrig

schuldlos

, adj., adv., schuldenlos, adj., adv.
I nicht strafbar, zu Unrecht belangt
II unverschuldet, kein Verschulden treffend, ohne Schuld (VI) 
III frei von einer Leistungspflicht, Schuld (I); unbelastet von Geldschulden

schwachlos

, adj.
wie schwach (I 2) 

sicherlos

, adj.
schutzlos, ohne 1Schutz (II) und Schirm (I), friedlos, rechtlos, vogelfrei, in 1Acht (IV 1) und Bann stehend; va. in Eid- und Verfehmungsformeln, häufig iVm. ehrlos, leiblos, meineidig (I), rechtlos (I) und treulos 

siegellos

, adj.
I nicht (mehr) berechtigt ein Siegel (II) zu führen; häufig aufgrund eines vorherigen Siegelmissbrauchs; oft formelhaft mit brieflos, ehrlos, rechtlos (I) 
II nicht gesiegelt (I) 

sieglos

, adj.
besiegt, überwältigt, unterlegen; sieglos sein verloren haben; ua. im (gerichtlichen) Zweikampf

sinnlos

, adj.
geistig behindert, umnachtet; geisteskrank; nicht geschäftsfähig, nicht zurechnungsfähig

soldlos

, adv.
unbezahlt, ohne Sold (II) 

sorglos

, adj.
I unbekümmert, nachlässig, verantwortungslos
II von jeder Beschuldigung frei

sprachlos

, adj.
I stumm, kein Sprechvermögen besitzend
II frei von (fremden) Forderungen, Rechtsansprüchen
III aller (eigenen) Forderungen ledig, hinsichtlich aller (eigenen) Rechtsansprüche befriedigt

spruchlos

, adj., adv.
frei von Ansprüchen Dritter

steuerlos

, adj.
I ohne 2Steuer (I), führungslos
II wild, aufsässig

stiftlos

, adj.
von einem Stiftsgut (III): ohne 1Stift (VIII) (seiend)

straflos

, adj.
frei von Strafe (I), ungestraft

(sühnlos)

, adj.
verbannt, geächtet

takellos

, adj.
havariert, daher ohne Takelage