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Münze
Amtsgebietsgrenze
wie Aufzahl
nicht zur Mark gehöriges Land
Münzgewicht als Recheneinheit
Brachland
Brachland
Grenze des Immunitätsbezirks
zu einem Dorfe gehöriges Gebiet
mnd. Übertragung von fries. thrimina merk
Grenzstein, der drei Grundbesitzer scheidet
"Markstein an der Stelle, wo zwei Grenzlinien sich treffen" SchweizId. IV 389 (ohne Beleg)
Mark Erbzins
Mark aus Erbzins
Gemeindebezirk
Umgrenzung
"Freimarken nennt man diejenigen Marken, die keinen Holzgrafen haben" Klöntrup,Osnabr. II 29
fünf Dörfern gemeinsame Mark
friesische Rechenmünze
Gerichtsgrenze
Gerichtsgrenze, Gerichtsbezirk
Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden
Grenzzeichen
Allmende
im Gegensatz zu Zahlmark, Silbergewicht; ausgewogene Menge von Pfennigen
"Menge Silbers im Gewichte von 257,9 gr." Unger,SteirWsch. 305
Grenze
Münzeinheit
Grenzstein
Grenze zwischen ländlichen Grundstücken
Waldanteil
Münze; (Münz-)Gewicht
geschonter Gemeindewald
friesische Dorfflur, Gemeindeweide
Grenzzeichen hinter einer Uferlinie
Grenzbezeichnung des Hochgerichtsbezirks
hochragendes Grenzzeichen?
wie Jurisdiktionbezirk
als ehrmindernd geltende Abgabe von Pachtland
bei Kaufleuten (I und II) gebrauchte Zählmark
zu einer Kirche (I, II) gehörige, engere oder weitere Grundfläche
die durch den (gedachten) Lauf einer rollenden Kugel (III) festgelegte Grenzscheide
Recheneinheit in Münzkupfer
jährliche Abgabe aus einem Hof an den Landesherrn
seltene (Rechnungs-)Münze in St.Truiden und Aachen, eine verhältnismäßig geringwertige Mark bezeichnend
Grenze (I 1) eines Landgerichts (II)
ein Stück Leinwand als Zahlungsmittel im Wert von 12 Schillingen
dem Volk als Buße zu zahlender Geldbetrag, Volksmark als Münzeinheit von unterschiedlicher Größe
Land, Gebiet eines Volkes, Territorium
Grenze, Grenzzeichen eines Hochgerichtsbezirks
Bedeutung: Zeichen
nach herrschender Meinung hat sich Mark aus 2Mark (Zeichen an einem Metallbarren) entwickelt
zur Schweinemast bestimmtes Gebiet der 1Mark (I)
in Meilen gemessene Strecke
Grundstück der Bauerschaft (I 1), gemeinsam genutztes Land
Handgeld des Meisters für den Lehrling
2Mark (I); Markierung zwischen zwei Grenzzeichen
eine Geldeinheit
2Mark (II), Kennzeichnung am Ohr eines Haustieres
"Grenze, Grenzmark, -zeichen" VorarlbWB. II 613
eine Rechnungseinheit für Münzen
eine Münze im Wert von sechs Raderalbus
wie Rain (I)
wie Rain (III)
Gebiet eines Reichshofes (I)
Teilgebiet des Reichshofs (I) Westhofen
Gewandmark, dh. Tuch bzw. Kleidungsstücke als Zahlungsmittel, das in einem festen Wertverhältnis zum Münzgeld steht; vier Weden ergeben eine Reilmark
Grenzstein, -markierung zwischen zwei Grundstücken
3Mark (I) zu 12 Schillingen (II), als Rechnungseinheit bei den Friesen
Zeichen in der Baumrinde, das den Eigentümer des Holzes ausweist
zu einer Gemeinde gehörendes Gebiet auf einem See (I) mit besonderen, oft genossenschaftlichen Fischereirechten
von der Feldgemeinschaft und Anteilsvermessung der Feldmark ausgenommenes, abgegrenztes Feldstück als Sondereigentum
wie Sielrichtersmark
eine Recheneinheit für dem Sielrichter zu leistende Geldbußen
3Mark (I 1) (reinen) Silbers (II); als Gewichts- und Rechnungseinheit insb. für Silbermünzen (I) und -barren
wie Sitz (II)
städt. Eichzeichen, auch Prüf- und Zollmarke
wie Stadtakzise
Grenzstein, 1Markstein (I)
eine Gewichtsmark Steuersilber
Stralsunder 3Mark (I 1)
Grenzpfahl
wie Stupf (II)
Bezirk zwischen Stadt und angrenzender Siedlung (Wik), der zum städtischen Rechtsbereich zählt, und in dem sich ein Markt (III) befindet
Amtsgebietsgrenze
wie Aufzahl
nicht zur Mark gehöriges Land
-- angezeichnete Bäume und Holzschläge
gemeinsames Feld der Bauerschaft, AllmendeMünzgewicht als Recheneinheit
I Grenze
II Grenzzeichen
III Bezirk, Umkreis
HochgerichtsgebietBrachland
Brachland
Brandmark
, BrandmarkeII Mark gebrannten Silbers
III eingebrannte Eigentumsmarke
Grenzzeichen des ImmunitätsbezirkGrenze des Immunitätsbezirks
Dorfgemark
, DorfgemärkeI die zu einem Dorfe gehörende Flur
II Recht des Dorfherrn aus dem Teilbesitz an der Gemeindeflur
III Gesamtheit der Gemeindebürger
IV Anteil an der Flur (verderbt aus Dorfmark III?)
drei Dörfern gemeinsame Markmnd. Übertragung von fries. thrimina merk
Grenzstein, der drei Grundbesitzer scheidet
"Markstein an der Stelle, wo zwei Grenzlinien sich treffen" SchweizId. IV 389 (ohne Beleg)
Mark Erbzins
Mark aus Erbzins
Gemeindebezirk
Umgrenzung
-- Grenzzeichen
Abgabe an die regierende Gräfin"Freimarken nennt man diejenigen Marken, die keinen Holzgrafen haben" Klöntrup,Osnabr. II 29
Fünfdorfgemark
, Fünfdorfmarkfriesische Rechenmünze
Gemark
, GemärkeI Grenze
II Grenzzeichen
III Bezirk, Gebiet, Gemarkung
I Gemeinbesitz der Mark- und Hofgenossen, Allmende
II in Sondernutzung gegebene Allmendteile
III Landesallmende
GerichtsgrenzeGerichtsgrenze
Gerichtsgrenze, Gerichtsbezirk
Gesamteigentum einer Gemeinde an Grund und Boden
Grenzzeichen
Allmende
im Gegensatz zu Zahlmark, Silbergewicht; ausgewogene Menge von Pfennigen
"Menge Silbers im Gewichte von 257,9 gr." Unger,SteirWsch. 305
Grenze
Münzeinheit
Grenzstein
Grenze zwischen ländlichen Grundstücken
Waldanteil
Münze; (Münz-)Gewicht
geschonter Gemeindewald
friesische Dorfflur, Gemeindeweide
Grenzzeichen hinter einer Uferlinie
Grenzbezeichnung des Hochgerichtsbezirks
hochragendes Grenzzeichen?
I alte Erklärungen
II Grenze eines Hofes (II)
- 1 in Dorf oder Stadt
- 2 Gebiet einer Stadt in ihrem Umkreis, auch die bürgerlichen Güter daselbst
- 3 herrschaftlich
IV anschließend an Hofmark (III) Bezirk, in dem einer Herrschaft eine bestimmte Gerichtsbarkeit (unterhalb der Malefizhändel) zusteht
V Hofmark des Reichs (deren es nach der Quaternionenlehre vier gab)
I herrschaftliche(r) Wald(rechte)
II (insbesondere) gemeine Waldmark
III nutzbarer Anteil an 1Holzmark (II) oder körperlicher Teil davon, auch Bauernwald
Holzmarke, Eigentumszeichen an Holz-- Wiedergabe von Holzmark
wie Jagdrevier Jurisdiktionsmark
, JurisdiktionsmarkungKatersmark
, f.Kaufmannsmark
, f.Kirchmark
, f.Klostermark
, f.II Teilgebiet eines Markenverbandes, das einem Kloster (I) zugeordnet ist
Kugelmark
, f.Kupfermark
, f.Kyersmark
, f.Kürmark
, n. u. f.II in Aachen Markwährung der Geldstrafen, die das Kürgericht (III) verhängt, wohl im Unterschied zur abgewerteten städtischen Handelsmark
1Land(es)mark
, stf., n. u. m.I Grenze eines Landes (II 1) oder eines Landesteils, im Pl. nicht immer deutlich von Bed. II zu unterscheiden
II das von einer 1Landesmark (I) umschlossene Gebiet, Grenzland
III Grenzzeichen
IV Grenzfestlegung, Grenzvergleich
Bimark (III) eines Landgerichts (I), wie Landgericht (II) Landgerichtsmark
, f. oder n.2Landmark
, f. u. n.I im Land (II 1) gängige Geldeinheit
II landesfürstliches Stempelzeichen
(Leinmark)
, f.2(Leut(e)mark)
, f.1(Leutmark)
, f.Malefizmark
, f.1Mark
, f., selten n.I Gebiet
- 1 (eingegrenzte, größere) Raumeinheit, aber auch Grenzsaum, Wohn-, Flur- und Nutzungsbereich einer Siedlung (meist Dorf, aber auch Stadt), innerhalb, aber auch außerhalb des 1Etters (II) liegendes Land, Gemeinbesitz der Mark- und Hofgenossen, (Gerichts-)Bezirk, Bereich einer Hundertschaft
- 2 abgetrennter Anteil einer 1Mark (I 1)
III Herrschaftsgebiet eines Grafen, Grafschaft, auch das gesamte Herzogtum oder Land Bayern (Beleg von 1027); vgl. VjschrSozWG. 37 (1944) 2f.
IV an der Reichsgrenze liegender Herrschaftsbereich, Markgrafschaft
V übertragen: wie Markrecht (II)
VI übertragen: Gesamtheit der vereidigten Markgenossen, auch als Schiedsgericht
VII Grenzfestsetzung durch die 1Mark (VI)
2Mark
, n., Marke, f.I Grenzzeichen zB. als 1Markstein (I) oder als Kreuz (I) und Lache an Grenzbäumen oder -steinen; die Strafandrohung bei der Vernichtung oder Versetzung von Grenzzeichen ist tw. irreal hoch
III im wirtschaftlichen Bereich insb. das von der Genossenschaft oder Obrigkeit vergebene Herkunftszeichen als Gütezeichen; Zeichen der Übereinstimmung mit dem festgesetzten Feingehalt, Gewicht, Eichmaß, Hohlmaß usw.
IV Erkennungszeichen für Personen und ihren Stand oder Glauben (1579) oder ihre Berechtigung, einen Beruf auszuüben, auch als Brandmal für Straftäter
V Zeichen als Beschlagnahme
VI Zeichen für eine geleistete Gebühr
VII Kaufmanns-, Warenzeichen
VIII Persönlichkeitszeichen, insbesondere an Stelle der Unterschrift oder als Siegel
IX Merkzeichen
X Begrenzungszeichen; Kreislinie, Ziel beim Gotturteil
3Mark
, f., selten n. u. m.I Gewichts- und Zähleinheit
- 1 als "Gewichtsmark" Gewichtseinheit für wertvolle Metalle (Gold, Silber), als "Zählmark" Münzzähleinheit, ab dem 16. Jh. auch Münzbezeichnung; die jeweilige Größe wird durch häufige Umrechnungsbestimmungen je nach dem Geltungsort festgesetzt, zahlreiche Belege finden sich daher unter Adjektiven zu Stadt- u. Ländernamen wie dortmundisch, friesisch, kölnisch, lübisch usw. sowie unter gut (II 2 c), 1Lot (I 3), lötig
- 2 Gewichtseinheit für die unterschiedlichsten Gegenstände
II von 3Mark (I 1) übertragen: Geldstrafe
III innerhalb jeder Art von Gewinn- und Verlustgemeinschaft: anteilsmäßig, billigerweise Mark um Mark erfolgend
Mastmark
, f.(Meilgemark)
, n.(Meinmark)
, f., Meinmärkde, f.Meistermark
, f.Mittelmark
, f.Mutmark
, Genus?I freiwillige Grenzeinung
Münzmark
, f.(Ohrmark)
, n.Ortmark
, f.(Pfennigmark)
, f.Radermark
, f.1Rainmark
, n.2Rainmark
, n.Reichshofsmark
, f.Reichsmark
, f.(Reilmark)
, f.Scheidmark
, f.(Schillingmark)
, f.Schindmark
, n.Seemark
, f.(Sermark)
, f.(Sielfestermark)
, f.eine Recheneinheit für dem Sielrichter zu leistende Geldbußen
Silbermark
, f.Sitzmark
, f.Sondermark
, f., Sondermarke, f.I (besondere) Grenze, Grenzmarkierung
II wie Sonderweide
1Stadtmark
, f., Stadtmarke, f.I wie Stadtgebiet (II)
II wie Stadtgrenze