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wie neuhochdeutsch
wie Diebe und Frevel 
Gattenmord
Justizmord
Todesurteil über einen (für schuldig gehaltenen) Unschuldigen, beziehungsweise dessen Vollstreckung; gegebenenfalls auch ein sonstiges Fehlurteil
I Tötung eines Kindes durch die (uneheliche) Mutter unmittelbar nach der Geburt (infanticidium); urspr. in der Bestrafung dem Verwandtenmord gleichgestellt (Pfählen oder Säcken), im 18. Jh. gemildert zur Hinrichtung mit dem Schwert, wobei in der Praxis meist zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt wird
II Tötung eines Kindes durch Eltern oder ein Elternteil (parricidium)

Magmord

, m.
Elternmord oder Mord an nahen Verwandten
die vorsätzliche oder fahrlässige Tötung von Menschen
vorsätzliche, auf heimliche, hinterhältige Weise verübte Tötung eines Menschen, auch durch mittelbare Täterschaft

Mord

, m., f. u. n.
urspr. Bez. für den Tod ganz allgemein (vgl. R. Schützeichel/Fschr. für I. Reiffenstein zum 60. Geburtstag (Göppingen 1988) 15ff.), dann für die Tötung von Menschen, wobei sich, allerdings nicht durchgängig, Mord durch die Verheimlichung der Tat vom offenen Totschlag abhebt, vgl. D. Rosenthal, Tod ... (Göteborg 1974) 204ff. u. ForschRArch. 10 (1988) 47ff
I böswillige, vorsätzliche Tötung; heimliche Tötung im Gegensatz zum offenen Totschlag; Tötung aus niederen Beweggründen; bei gebotenem Frieden kann auch eine nicht tödliche Verletzung als Mord bezeichnet werden; als todeswürdiges Verbrechen Gegenstand der Hochgerichtsbarkeit
II Tötung (auch durch Tiere) ohne Heimtücke oder böse Absicht, auch (offene) Tötung im Zweikampf
III Niedermetzelung vieler Menschen
IV verdienter Tod
V schweres Unrecht
VI Leichnam des Ermordeten
VII in magischen Ritualen: das Bild des Feindes
VIII Verleumdung als Rufmord
IX in bestimmten Wendungen
  • 1 mit Verben
    • a Mord blasen: Alarm blasen
    • b Mord legen auf jn. jn. des Mordes beschuldigen
    • c (zu) Mord schlagen ermorden; weitere Belege Richthofen,WB. 936
  • 2 mit Adjektiven
    • a (be)namter/un(be)namter Mord Mord, dessen Opfer bestimmt bzw. noch nicht näher bestimmt ist (letzteres bezogen auf ungeborenes menschliches Leben); vgl. His,FriesStrR. 263f. u. Richthofen,WB. 936
    • b dieblicher Mord Körperverletzung mit einer unehrlichen Waffe, hier übtr. auf die Waffe selbst
    • c falscher Mord falsches Zeugnis, Urkundenfälschung
    • d liegender Mord Mord an einem liegenden (schlafenden) Menschen
  • 3 zur Paarformel Mein und Mord siehe 1Mein (I) 
  • 4 Rsprw.

Muttermord

, m., auch n.
Mord (I) an der eigenen 1Mutter (I) 
Tötung einer (namenlosen) Leibesfrucht als Folge der Verletzung einer Schwangeren
Mord (I u. III) an einem Priester
Mord (I) an der eigenen Schwester (I) 
vorsätzliche Selbsttötung, Suizid; va. in der Frühneuzeit bis ins 18. Jh. als Straftat geahndet, idR. jedoch nur, wenn Krankheit oder eine psychische Störung auszuschließen sind; später bleibt die Beihilfe strafbar; dem Selbstmörder steht häufig nur ein unehrenhaftes Begräbnis zu; uU. fällt sein Vermögen an den Fiskus
auf einer 1Straße (II) begangener Raubmord