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Nagel für Bauzwecke
"Nagel im geeichten Geschirr, bis zu welchem das Maß geht"
I Nagel für den Galgen
II abgefeimter Spitzbube
auf dem Eichpfahl einer Mühle
Versudmaß
I zum Befestigen des Hufeisens
II als Pfand
III als Eigenname?
IV Einschlagen von Hufnagel als Zeichen für ein Versprechen
Grenzzeichen

Nagel

, m.
I Finger- oder Zehennagel, tw. mit dem letzten Glied
  • 1 das Vorhandensein der Nägel bei der Leibesfrucht beeinflußt das Strafmaß im Falle ihrer Tötung
  • 2 die Abtrennung eines Nagels im Kampf wird mit Geldbuße geahndet
  • 3 als Maß für die Tiefe einer Wunde
  • 4 als siebter Körperteil bei der Berechnung des Verwandtschaftsgrades, dh. der siebte Verwandtschaftsgrad
II mit einem abgeflachten bzw. verdickten Ende versehener Stift aus Holz oder Metall sowie übertragene Bedeutungen
  • 1 zur Maßbestimmung: als Eich- oder Markierungszeichen; auf den Nagel fahren ein vorgegebenes Maß erreichen
  • 2 als Maßbezeichnung
    • a für ein Raummaß
    • b für ein Gewicht
    • c für einen Anteil; etwas nach dem Nagel leisten eine Sache nach einem bestimmten Modus leisten
    • d für eine Recheneinheit: 24 (Huf-)Nägel entsprechen einem Ritterpferd bzw. der dafür einsetzbaren (Geld-)Leistung aus einem Rittergut; der Besitz eines Gutes, aus dem die Geldleistung für 12 Nägel erbracht werden kann, ist Voraussetzung für die Aufnahme in die bremische Ritterschaft
  • 3 als Strafwerkzeug beim Vollzug einer Leibesstrafe
  • 4 als Kennzeichen eines Grenzbaums
  • 5 als Markierung an einer Hutsäule (II): das Abschlagen der Nägel kennzeichnet ein Versäumnis in der 2Hut (VI 1) 
  • 6 wie Hufnagel (I) 
    • a als Abgabe
    • b formelhaft: Futter und Mahl, Nagel und Eisen zur Bez. des Unterhalts von Pferd und Reiter, dh. Mahlzeiten des Reiters sowie Futter und Beschlagung des Pferdes; weitere Belege 2Mahl (I) 
  • 7 im Pfandrecht
    • a Pfand am/zu Nagel Pfand, das ein Gläubiger in Besitz hat, Faustpfand; ein Pfand an seinen Nagel bringen ein Pfand in seinen Besitz bringen; auch in verflachter Bedeutung: eine Sache an sich bringen
    • b etwas auf dem Nagel verkaufen zwangsversteigern
  • 8 formelhaft: mit Nagel (und Niet, Nut, Wiede, Band) begriffen, verhaftet usw.: fest verbunden mit einem Gebäude, zur Kennzeichnung von unbeweglichem, zu einem Anwesen gehörigen Gut iU. zur Fahrhabe
  • 9 formelhaft: jn. mit Tür/Tor und Nagel beschließen/beschützen jn. in ein Schutzverhältnis aufnehmen, sich mit Tür und Nagel beschließen sich in ein Schutzverhältnis begeben
  • 10 formelhaft, in Danzig und Thorn: ein Haus oder Gut mit dem Nagel / bei Nagel und Ring antworten eine Sache von Gerichts wegen an einen Gläubiger übereignen; hierbei wird in Anwesenheit von Zeugen der Ring an der Haustür des Schuldners gegen den Türnagel geschlagen
  • 11 in der Wendung: Pelz und Rock an die Nägel hängen Kleidung geben
  • 12 von einer Witwe gesagt: sich an einen anderen Nagel hängen sich einen anderen Rechtsbeistand und Vormund wählen
Nagel (II 1) als Eichzeichen an einem Meßgefäß
Zwangsversteigerung von Pfändern
Nagel mit der Hämmerfläche eines Pfennigs?
"Nagel, mit dem die Deichsel am Wagen befestigt ist; Mitte der Wagenspur" ÖW. XVI 350; hier bei der Grenzfestsetzung
Hufnagel; hier im Zusammenhang mit einem Brauch bei Volksaufständen im Wallis
1Marke (III) eines Böttchers, als Herkunftszeichen der von ihm gefertigten Gefäße
(in einen Baum eingeschlagener) Nagel als städt. Grenzzeichen