Kirchspielsvertreter
Mitglied eines Eideskollegiums, das über bestimmte Vergehen schwören soll, dann auch mit ordnungspolizeilicher Funktion
Mitglied eines Eideskollegiums, das über bestimmte Vergehen (Raub, Diebstahl und fahrlässige Taten) entscheidet
wie
2Stocknefn; pl. auch: Gremium der 12 Gerichtsgeschworenen