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I etw. (mit Hilfe eines Schneidinstruments) abtrennen, wegschneiden, auch abhacken
- 1 Gliedmaßen abschneiden; als Straftat, zur Strafe bzw. im Rahmen einer Bestrafung sowie als ärztlicher Eingriff
- -- als Strafe besonders ein Ohr oder beide Ohren
- -- als Strafe ferner oft die Zunge
- -- als Strafe auch die Haare
- 2 den Faßhahn zur Strafe
- 3 Geldbeutel dieblich abschneiden
- 4 Getreide abschneiden
- -- mähen
- 5 am Kerbholz
- -- hierher auch?:
II in übertragenen Bedeutungen
- 1 entziehen
- 2 beeinträchtigen, benehmen
- 3
- a abschaffen, aufheben, ausschließen
- b versagen, verweigern, verhindern
- c abschließen, beenden
- d böse, ede, löfte Eide, Gelübde brechen
- 4 mit persönlichem Objekt
- 5 bergmännisch: von Lagerstätten
I auf das Kerbholz schneiden, verrechnen
II Fässer eichen
III beschlagnahmen
IV ein angeschnitner dingzettel Werkvertrag in Form eines Kerbzettels
I auf Kerbhölzern vermerken, verrechnen
II Kerbbrief aufstellen
III Bauch aufschneiden: beim Ausdärmen
IV Holz hauen
von Kerbbriefenauseinanderschneiden
I zum Verkauf in kleinen Mengen abschneiden
II Urkunden, Zerter durchschneiden, kerben
III zur Strafe abschneiden
II einschränken, schmälern, mindern
sich vergleichenVerleumdung, Schmähung
beschwören
I Frucht schneiden
II Einschnitt in eine Urkunde machen, um sie kraftlos zu machen
Gravieren von MünzprägestöckenHandel mit Schnittwaren
I durch den Scharfrichter vor der Hinrichtung
II Nebenstrafe des Gefangenen
Folterart; beim Helmschneiden zog der Scharfrichter dünne Schnüre auf dem Kopf des Gefolterten fest zusammenEhre abschneiden
Tätigkeit des Kabisschneiders
Kehlenschneiden
, subst.infmeineiden
, v.nachschneiden
, v.neiden
, v.Ohrenabschneiden
, n.Verkleinerung und damit Wertminderung von Münzen durch Abschneiden der Ränder
Riemenschneiden
, n.schneiden
, v.- 1 als Frondienst, Robot (I) oder im Rahmen eines Flurzwangs
- 2 im Hinblick auf damit verbundene Ansprüche (Schneiderecht, Schnitterlohn) oder Pflichten (Zehntzahlung); hinter sich schneiden noch selbst ernten
- 3 unter Gesichtspunkten der Rechtmäßigkeit, ua. als Notstandsrecht
II Abgabe, Zins entrichten; versteuern; Abgaben abrechnen
III (Urkunden) durch gezackten oder schlangenförmigen Schnitt in passgenaue Hälften zerteilen; zur Ermöglichung der Authentifikation
IV (Tuch, Leder) mit Hilfe scharfer Werkzeuge (kunstgerecht) zerteilen
V (Textilien, Speck) ellen- oder scheibenweise (iU. zu stückweise) verkaufen
VI schneidern, ein Kleidungsstück anfertigen; zu der Probe schneiden die Meisterprüfung ablegen
VII (Tiere) schlachten, zerlegen
VIII (Menschen, Tiere) operieren; etw. operativ entfernen; kastrieren
IX jm. eine Schnittwunde zufügen
X als Leibesstrafe: (einen Körperteil) heraus- oder durchschneiden, schlitzen; im Rahmen der Todesstrafe: (einen Körper) zerteilen
XI normwidrige Güter unbrauchbar machen
XII (Brot) zur Qualitätsprüfung aufschneiden
XIII (Holz) sägen, zersägen
XIV markieren
- 1 zur Verrechnung (auf ein Kerbholz) eintragen, durch Einschneiden markieren
- 2 (mit Beil oder Axt) ein Grenzzeichen anbringen oder erneuern
XV (Holzskulpturen uä.) durch Schnitzen herstellen
XVI (Siegelstöcke, Münzeisen uä.) gravieren, durch Gravieren verfertigen
XVII von Münzen: schneiden auf etw. aus etw. herstellen; insb. im Zsh. mit der Festlegung des Edelmetallgehalts
XIX (Wein) mischen
XX einen Beutel schneiden beträchtliche Ausgaben haben
XXI an etw. grenzen
XXII lügen, großsprecherisch tun
XXIII (einen Fluss) von Wasserpflanzen säubern
Schweinschneiden
, n.Steinschneiden
, n.I Tätigkeit eines Steinschneiders (I)
II Tätigkeit eines Steinschneiders (II)
Wegschneiden des Stierlings