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I
der (Rechts-)Ordnung völlig entsprechend

ordentlich

, adj., adv., (ordlich), adj., (ordlichen), adv.
I von Institutionen, Rechtshandlungen usw.: in Übereinstimmung mit dem Recht, ordnungsgemäß, herkömmlich, rechtmäßig, offiziell; von Personen: nach den vorgeschriebenen Regeln in ein Amt eingesetzt, regulär, nach den Vorschriften lebend; durch das Gegensatzpaar ordentlich/außerordentlich wird (in Anlehnung an ordinarius/extraordinarius und publicus/privatus im Lateinischen) der jeweilige Regelfall von einem (zulässigen) Sonderfall unterschieden
II zu einem geistlichen Orden (V) gehörend, nach Art und Weise eines Ordens (V)