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Propst der Bruderschaft
höchster Würdenträger des Domkapitels
herrschaftlicher Aufseher über das Heu
wie Hofmarkamtmann
Wald-, Forstaufseher
Klostervogt
oberster Würdenträger, Vorsteher eines Kapitels (III 2)
wie Kastner (I)
wie Dom- und Kapitelpropst
leitender 1Geistlicher in katholischem (Kloster-, Stifts-) Kapitel (III 1 und 2), auch mit geistlichen und weltlichen Aufgaben befaßter (Ordens-) Geistlicher in katholischem Frauenkloster oder weltlicher Verwaltungs- und Gerichtsbeamter in protestantischem Frauenkloster
dem geistlichen und Adelsstand angehöriger Gerichtsherr des Bischofs zu Roskilde in dessen Jurisdiktionsgebiet Rügen
Vertreter des Lehnsherrn (I) in Lehnsangelegenheiten
Verwalter eines Nonnenklosters
wie Oberkirchenpfleger
Vorsteher eines Klosters
Verwalter des Vermögens einer Pfarrkirche (I)
für das kirchliche Vermögen zuständiger Verwalter
Kanoniker, der abgeordnet ist, um in den zum Kapitel gehörenden Dörfern bei Rechtsverhandlungen in weltlichen Angelegenheiten den Vorsitz zu führen
Propst (I), der als Sendherr (I) fungiert
wie Siechmeister
Pfarrer einer Hauptkirche (Propst I) in der Funktion eines Spezialsuperintendenten
Steinbruchaufseher
Vorsteher eines 1Stifts (I 2)
in Speyer: Domherr, der den Stuhlbrüdern (I) vorsteht
höchster Würdenträger des Domkapitels
-- Vorsteher eines Stiftskirchenkapitels
Propst als Grundherrherrschaftlicher Aufseher über das Heu
wie Hofmarkamtmann
Wald-, Forstaufseher
Klostervogt
Kapitelpropst
, m.Kastenpropst
, m.Kathedralpropst
, m.Kirch(en)propst
, m.I Syndikus in der bischöflichen Kurie zu Trient
II leitender Geistlicher
III wie Kirchpfleger
IV wie Kirchenrat (I 2)
V in Schleswig-Holstein:
Klosterpropst
, m.Kornpropst
, m.I Verwalter von Getreidevorräten, insbesondere der zunfteigenen Vorräte der augsburgischen Weber
II Vorsitzender des Korngedings
Landpropst
, m.Lehn(s)propst
, m.Nonnenpropst
, m.wie Oberkirchenpfleger
Oberpropst
, m.Pfarrkirchpropst
, m.Propst
, m.I kirchlicher Amts- und Würdenträger in unterschiedlichen Institutionen, zB. Vorsteher eines Stiftes, Klosters (Prior I), Domkapitels; Schwerpunkte der Amtstätigkeit liegen ua. in der Verwaltung geistlicher Güter oder der Ausübung der Gerichtsbarkeit; insb. im nachreformatorischen Norddeutschland Pfarrer einer Hauptkirche (I), und damit mit der Aufsichtsfunktion über die Geistlichen seines Sprengels betraut
II im weltlichen Bereich: ernannte oder gewählte Amtsperson mit aufsichtführenden und kontrollierenden Funktionen, häufig auch mit richterlicher Gewalt; die Vielfalt der Aufgabenbereiche und der unterschiedliche Rang werden auch in der Kompositenliste deutlich