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(heimlich) weg heiraten
I etwas durch Rat nehmen
  • 1 durch Verrat ablisten
  • 2 durch Urteil usw. aberkennen
II beraten, beschließen
III abgeraten, verfallen
durch Verrat ablisten
ein Gut, Kinder durch Heirat übernehmen
Rat erteilen
-- substantiviert: Rat
ausstatten
I heiraten
II wieder heiraten
(durch Aussteuer) abfinden
I aussteuern
II jemanden nach auswärts verheiraten
jemanden verheiraten
wie Berat (II) 
I beraten
  • 1 etwas überlegen, besprechen, ratpflegen. beschließen, ein Gesetz: DWB. I 1487
    • -- wel beraden wohlbedacht, mit Überlegung
    • -- mit beratenem Mut oder ähnliches: mit Vorbedacht, Überlegung
  • 2 jemandem einen Rat geben, beistehen mit Rat und Tat
  • 3 übereinkommen
  • 4 reflexiv: sich beraten, insbesondere Partei mit Rechtsbeistand, Schöffen untereinander, Fürst mit Räten usw.
    • -- beschließen
II verwalten
III jemanden mit etwas versehen
  • 1 bescheren
  • 2 ausstatten, abfinden, insbesondere Kinder
  • 3 namentlich zur Ehe ausstatten, verheiraten
    • a
    • b
      • -- reflexiv: sich beraten heiraten
  • 4 für das Kloster, für den geistlichen Stand
  • 5 tor warlde beraten für das weltliche Leben ausstatten; versorgen
als Strafe
-- (Henkerlohn)
I einen Rat geben, anraten
  • -- Verfahren zum Ersatz oder zur Milderung der Bücherzensur?
II verbotenes Rätselspiel
I
  • 1 abraten; gegen etwas sprechen
  • 2 jemandem von einem Dienst abraten; wegmieten
II aus dem Rat stoßen
entbehren
durch Heirat erwerben
im Rat beschließen
Abgabe
Freundschaft
Abgabepflicht
I raten
II verordnen
III gestatten
IV formelhaft
V
  • 1 helfen, zur Verfügung stehen
  • 2 sorgen für?
VI Gewinn bringen
VII gelangen, kommen
IX substantiviert
I entbehren, entraten, verzichten
II verlustig gehen
I eine Ehe schließen
  • 1 intransitiv und reflexiv
  • 2 mit Präposition
  • 3 transitiv
    • -- substantiviert
II transitiv: jemanden heiraten (I) lassen, verheiraten
III transitiv abgeschwächt, um jemanden werben
Scheltwort; heilloser Mensch
Festessen, das ein Lehrling nach der Lehrzeit den Meistern seiner Zunft auszurichten hat
I falsch oder schlecht beraten
II mißbilligen, abraten
III nicht gelingen, fehlschlagen schlecht ausfallen, Schaden nehmen, verderben
IV unmäßig ausfallen
V sich körperlich fehlentwickeln

raten

, v.
I anraten, empfehlen; (zu einer Straftat) anstiften; afries. bi redene reed mit Vorbedacht, vorsätzlich
II der aus einem Rechtsverhältnis entspringenden Beratungspflicht nachkommen; raten und taten / helfen mit Rat und Tat jn. unterstützen; auch mit negativer Bezugsgröße
III meist auf Grund einer Beratung: entscheiden, beschließen, verfügen; sorgen für jn./etw.; von städtischen Amtsträgern: ratend amtierend
IV sich durch Beratung auf eine Person verständigen, wählen; sich jm. zu einem Amt empfehlen
V herrschen, regieren
VI an/auf jn./etw. raten gegen jn./etw. etwas Verbrecherisches planen
VII von sich raten aussteuern
VIII ein Ergebnis vorhersagen, um bei richtiger Vorhersage etwas zu gewinnen
IX Abhilfe schaffen, Rat finden
X afries.: verursachen
"Magenwurst" Lasch-Borchling III 1 Sp. 261; als Abgabe