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(heimlich) weg heiraten
ein Gut, Kinder durch Heirat übernehmen
Rat erteilen
wie Berat (II)
durch Heirat erwerben
im Rat beschließen
Abgabe
Freundschaft
Abgabepflicht
Festessen, das ein Lehrling nach der Lehrzeit den Meistern seiner Zunft auszurichten hat
"Magenwurst" Lasch-Borchling III 1 Sp. 261; als Abgabe
I etwas durch Rat nehmen
II beraten, beschließen
III abgeraten, verfallen
durch Verrat ablistenein Gut, Kinder durch Heirat übernehmen
Rat erteilen
-- substantiviert: Rat
ausstattenI heiraten
II wieder heiraten
(durch Aussteuer) abfindenI aussteuern
II jemanden nach auswärts verheiraten
jemanden verheiratenwie Berat (II)
I beraten
- 1 etwas überlegen, besprechen, ratpflegen. beschließen, ein Gesetz: DWB. I 1487
- -- wel beraden wohlbedacht, mit Überlegung
- -- mit beratenem Mut oder ähnliches: mit Vorbedacht, Überlegung
- 2 jemandem einen Rat geben, beistehen mit Rat und Tat
- 3 übereinkommen
- 4 reflexiv: sich beraten, insbesondere Partei mit Rechtsbeistand, Schöffen untereinander, Fürst mit Räten usw.
- -- beschließen
II verwalten
III jemanden mit etwas versehen
- 1 bescheren
- 2 ausstatten, abfinden, insbesondere Kinder
- 3 namentlich zur Ehe ausstatten, verheiraten
- 4 für das Kloster, für den geistlichen Stand
- 5 tor warlde beraten für das weltliche Leben ausstatten; versorgen
-- (Henkerlohn)
I einen Rat geben, anraten
- -- Verfahren zum Ersatz oder zur Milderung der Bücherzensur?
II verbotenes Rätselspiel
II aus dem Rat stoßen
entbehrendurch Heirat erwerben
im Rat beschließen
Abgabe
Freundschaft
Abgabepflicht
I raten
II verordnen
III gestatten
IV formelhaft
VI Gewinn bringen
VII gelangen, kommen
VIII wie beraten (III)?
IX substantiviert
I entbehren, entraten, verzichten
II verlustig gehen
I eine Ehe schließen
II transitiv: jemanden heiraten (I) lassen, verheiraten
III transitiv abgeschwächt, um jemanden werben
Scheltwort; heilloser MenschMeisterbraten
, m.mißraten
, v.I falsch oder schlecht beraten
II mißbilligen, abraten
III nicht gelingen, fehlschlagen schlecht ausfallen, Schaden nehmen, verderben
IV unmäßig ausfallen
V sich körperlich fehlentwickeln
raten
, v.I anraten, empfehlen; (zu einer Straftat) anstiften; afries. bi redene reed mit Vorbedacht, vorsätzlich
II der aus einem Rechtsverhältnis entspringenden Beratungspflicht nachkommen; raten und taten / helfen mit Rat und Tat jn. unterstützen; auch mit negativer Bezugsgröße
III meist auf Grund einer Beratung: entscheiden, beschließen, verfügen; sorgen für jn./etw.; von städtischen Amtsträgern: ratend amtierend
IV sich durch Beratung auf eine Person verständigen, wählen; sich jm. zu einem Amt empfehlen
V herrschen, regieren
VI an/auf jn./etw. raten gegen jn./etw. etwas Verbrecherisches planen
VII von sich raten aussteuern
VIII ein Ergebnis vorhersagen, um bei richtiger Vorhersage etwas zu gewinnen
IX Abhilfe schaffen, Rat finden
X afries.: verursachen