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schädlicher Mensch, Räuber
Verleumder
Angreifer, Kläger
Kläger
Verkläger
I Urteiler
II Ausrufer
  • -- verordneter Gemeindesprecher
III wer einen Anspruch stellt
wer (betrügerisch) zahlungsunfähig geworden
Rechtsbeistand

Beisprecher

, Besprecher
I Verleumder
III wer sein Näherrecht ausübt
I Verbrecher, Friedensbrecher
II Einbrecher
III Pranger
zu Echtbrechen 
I wie neuhochdeutsch
II Gesetzesübertreter
I Einbrecher
II Verletzer
I Bürge
II wer Näherrecht ausübt
Störer des Sonn- und Feiertagsfriedens
Grenzverletzer

Fürsprecher

, Vorsprecher
wie Fürsprech 
I allgemein
II Wortführer der Gemeinde
Übertreter, Übeltäter
wer den Geleitfrieden bricht
"der das Straßengeleite verfährt und damit die Geleitsordnung bricht" Leipzig/DWB. IV 1, 2 Sp. 3004
Verräter, Brecher seines Versprechens
Redner
Bürge, Hafter
Verletzer des Hausfriedens (I); Begeher eines Hausfriedensbruchs 
der eine Heiligbrüche verwirkt
der Heu zu rechen hat
Verleumder
inbesondere Gotteslästerer
Zimmermann, Holzverkäufer
Waldfrevler, insbesondere Holzdieb
Täter eines Kapitalverbrechens 
zu Kasseverbrechen 
wer gewaltsam in eine Kirche (I) eindringt oder sie zerstört
wer unberechtigt die Klammer entfernt
I wer ein Kloster (I) beraubt
II wer als Anhänger der Reformation ein Kloster (I/II) verläßt
wer sich eine beschlagnahmte Sache aneignet
Rechtsprecher, Rechtskundiger
wer den Landesfrieden (A I 1) bricht
wer sein Versprechen (Lobe I) nicht hält
Übertreter eines Mandats (I) 
"wer sich gegen die Münzgesetze vergeht" SchwäbWB. IV 1816
Verleumder, Hintersprecher 
Räuber, Nachtdieb 
Friedbrecher
Urheber einer Straftat iU. zu einem Mitläufer

1Recher

, m.
"Heurecher, Robotarbeiter" ÖW. XI 699

2Recher

, m.
nur für einen Naturalzins belegt
Person, die sich nicht an rechtliche Regelungen hält

Rechtsprecher

, m., vereinzelt Rechtsprech, m.
Urteilsfinder, Beisitzer, Schöffe, der auch als Fürsprech (I) tätig sein kann
zu den Landfahrern (I) gehörende Person, die Reime (II) (auch beleidigenden Inhalts) öffentlich vorträgt; ihre Rechtsstellung ist häufig gemindert
Person, die den Religionsfrieden verletzt
in Bezug auf die Lüneburger Sate: Vertrags-, Friedensbrecher
aus dem Kreis der Schöffen bestellter Rechtsbeistand, Parteienvertreter
Gläubiger, der eine Forderung geltend macht
Person, die einen Segen (III) spricht, Beschwörer
jmd., der Inzest begeht
außerordentlicher Fürsprech (I)?
I Bote, der mündliche Botschaften überbringt
III Dichter, Reimensprecher, Geschichtenerzähler; va. als unehrlicher Beruf im Wandergewerbe; auch als höfisches Amt
Verfasser und Darbieter von Sprüchen (XI), Stegreifdichter; in Nürnberg ein städt. Amt
Verletzer des Stadtfriedens (I) 
jmd., der das Stadtrecht (III), den Stadtfrieden (I) bricht
(gewählter) Repräsentant und Wortführer der Bürgerschaft einer Stadt (II) 
I Handwerker, der Steine (I) aus einem Felsen bricht, vorbearbeitet und zuliefert; zT. in städt. Diensten, zT. im Tagelohn
II Arbeiter in einem Steinbergwerk, der Steine bricht
jmd., der sich eines Sühnbruchs schuldig macht