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einen Hochrichter betreffend
die höchsten Oberrichter betreffend
in der Übs. der auf Petrus de Ferrariis zurückgehenden prozeßrechtlichen clausula salutaris (vgl. W. Sellert, Prozeßgrundsätze ..., Aalen 1973, 168f.): desuper implorando nobile officium iudicis, ut suppleat, si quid melius peti aut potuisset, aut debuisset, mit der bei einem (evtl. zu) unbestimmten Klageantrag die Entscheidung in das billige richterliche Ermessen gestellt wird
zum Oberberggericht gehörig
einem Oberrichter (I) zustehend
einen Richter (II) oder seinen Aufgaben- und Wirkungsbereich betreffend, ihm angemessen, auf ihn bezogen; richterliche Erkenntnis Urteil (Beleg 1581)
einen Stadtrichter oder sein Amt betreffend
die höchsten Oberrichter betreffend
mildrichterlich
, adj.oberbergrichterlich
, adj.oberrichterlich
, adj.richterlich
, adj., adv.scheidrichterlich
, adj.I die Funktion eines Schiedsrichters erfüllend
II von einem Schiedsrichter ausgehend, gewonnen
schiedsrichterlich
, adj.I durch einen Schiedsrichter getroffen, gefällt
II in der Art und Weise eines Schieds (I) getroffen
III als Schiedsrichter tätig