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einen Hochrichter betreffend
die höchsten Oberrichter betreffend
in der Übs. der auf Petrus de Ferrariis zurückgehenden prozeßrechtlichen clausula salutaris (vgl. W. Sellert, Prozeßgrundsätze ..., Aalen 1973, 168f.): desuper implorando nobile officium iudicis, ut suppleat, si quid melius peti aut potuisset, aut debuisset, mit der bei einem (evtl. zu) unbestimmten Klageantrag die Entscheidung in das billige richterliche Ermessen gestellt wird
zum Oberberggericht gehörig
einem Oberrichter (I) zustehend

richterlich

, adj., adv.
einen Richter (II) oder seinen Aufgaben- und Wirkungsbereich betreffend, ihm angemessen, auf ihn bezogen; richterliche Erkenntnis Urteil (Beleg 1581)
I die Funktion eines Schiedsrichters erfüllend
II von einem Schiedsrichter ausgehend, gewonnen
I durch einen Schiedsrichter getroffen, gefällt
II in der Art und Weise eines Schieds (I) getroffen
III als Schiedsrichter tätig
einen Stadtrichter oder sein Amt betreffend