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Straßenräuber
Flurschaden
Unkosten für ein Darlehen zum Unterhalt einer Gesandtschaft in Rom?
öffentl. Feind, Übeltäter
Verderber, Unheilstifter, Bez. für den Teufel und für Dämonen
privat zu tragender Nachteil, hier bei einer Münzreform
Übeltäter
schade sein schädlich sein, eigentlich ein Schade sein
den Körper entstellende Verletzung
Flurschaden
Karlinschade
, m.(Leutschade)
, m.(Meinschade)
, m.Privatschade
, m.(Reginschade)
, m.schade
, adj.Schaden
, m., mnl. auch f., Schade, m.I in persönlicher Bed.: Schädiger, Krieger, Feind, Übeltäter
II Nachteil, Verlust, Verschlimmerung
- 1 Definitionsbelege
- 2 unspezifisch: Beeinträchtigung oder Schädigung an Leib, Leben und Gut, Verschlechterung von Wert oder (Besitz-)Verhältnissen, Beeinträchtigung von Rechten oder durch rechtliche Ansprache, auch die Entschädigung dafür, ohne Präzisierung bestimmter Schädigungen, Einbußen oder Verluste; formelhaft mit Frommen (II), Nutz (I); Schaden kehren Schaden ersetzen (Beleg 1287); Schaden warnen Schädigung verhüten; wachsender Schaden zunehmende Schädigung; Schaden verpfänden erlittenen Schaden durch Pfandnahme ausgleichen
- 3 körperliche Verletzung, Wunde, Krankheit, Tod (Belege 1436/1516, 1. Drittel 16. Jh.), auch der geldwerte Nachteil aus der Verletzung
- 4 von Tieren verursachter Flurschaden; auch die Schädigungshandlung
- 5 durch Menschen verursachte Beschädigungen im Gemeindewald, in fremden Gärten, Äckern, Weinbergen uä.; auch die Schädigungshandlung
- 6 Rufschädigung, Beleidigung, Beeinträchtigung der Würde oder Ehre, auch die Entschädigung dafür
- 7 Nutzungsbeeinträchtigung (hier eines Weges)
- 8 finanzielle Einbußen oder Verluste; in zahlreichen Wendungen: gelobter Schaden verbürgte Entschädigung; Schaden behalten auf jn. einen Verlust dem Schädiger gegenüber dartun (Beleg 1384); aufgemessener Schaden der in der Klage nach Schätzung des Klägers als Wert des Streitobjekts, Anspruchs usw. angegebene Schaden (Beleg 1441); geachteter Schaden der in der Klage genauer dargelegte Schaden, über dessen Umfang Beweis erfordert ist oder dessen Feststellung dem Gericht überlassen bleibt; reisiger Schaden durch Kriegsdienst entstandene Unkosten (Belege 1468, 1498)
III Kosten, Auslagen
- 1 bestimmte Auslagen, Aufwendungen (zB. für Saatgut: Belege nach 1351), auch Sold (Beleg 1454)
- 2 Gerichts- oder Prozessführungskosten
- 3 Zins und sonstige Verzugsfolgekosten; auf Schaden leihen Geld unter unangemessenen Bedingungen verleihen (Beleg 1281); zu Schaden nehmen (geschuldetes) Geld (bei einem Dritten) zu hohen Zinsen leihen (Beleg 1405)
IV meton. (zu II.): das Gelände, auf dem geschädigt wird