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Abgabe an die Zunft
Abgabe der Juden für gewährten Schutz
-- als Leistung der Stadt Friedberg an die "Burg"
an einen Oberschutzfürsten zu leistende Abgabe

Schutzgeld

, n., Schüttegeld, n.
I allg.: Abgabe an einen Schutzherrn (II) für gewährten 1Schutz (II) 
II von Schutzjuden (jährl.) zu zahlende Abgabe
III Abgabe von Personen, die sich längere Zeit ohne (volles) Bürgerrecht in einer Stadt oder einem Territorium aufhalten, für die Gewährung von 1Schutz (II); Beisassen-, Hausgenossengeld; auch als einmalige Abgabe beim Zuzug
IV von Handwerkern und Gewerbetreibenden zu zahlende Abgabe als Gegenleistung für den Ausschluss unprivilegierter Konkurrenz
VI Geldzahlung für das Schützen (VI) von Vieh; Pfandgebühr zur Auslösung des Viehs; auch: Geldbuße für Flurschäden
VII Bestechungsgeld