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Marktfreiheitszeichen (Sendschwert) in Münster
Schwert des Richters als Zeichen seiner Gewalt
Henkerschwert
Gefängnisturm in Kulmbach
I Schwert als Symbol der kurfürstlichen Würde
II Zeichen der kursächsischen Landeshoheit in Form von zwei gekreuzten Schwertern (Abzeichen des Erzmarschallamtes)
II meton. die von Gott verliehene Strafgerichtsbarkeit
I Schwert als Zeichen der Gerichtsbarkeit
II zu den Reichskleinodien gehörendes Schwert
in städtischem oder persönlichem Eigentum des Scharfrichters befindliches Schwert, das dieser für Hinrichtungen verwendet
in einer Schlacht (II) als Kampfwaffe eingesetztes Schwert

Schwert

, n.
I die Hieb- und Stichwaffe mit langer, idR. zweischneidiger Klinge; in unterschiedlicher Funktion und Ausgestaltung
  • 1 als Reichsschwert (II), Kurschwert, Zeremonienschwert; auch allg. als Herrschaftszeichen; bildlich im Zsh. mit der Zweischwerterlehre als Symbol der weltlichen (Kaiser II) bzw. der geistlichen (Papst) Macht
  • 2 als Gerichtsschwert, als Zeichen der Hochgerichtsbarkeit; am Rechtstag liegt das Schwert entblößt auf dem Tisch vor dem Richter; auch sinnbildlich für Justiz und Gerechtigkeit (I); heiles/halbes Schwert Hoch-/Niedergerichtsbarkeit
  • 3 als Richtschwert, Schwert des Scharfrichters; insb. bei der Enthauptung (Schwertstrafe); der Scharfrichter beansprucht von Selbstmördern alles, was rund um den Toten mit dem Schwert erreichbar ist
  • 4 als Kampfschwert, va. im gerichtlichen Zweikampf
  • 5 bei der Ablegung eines Eides, auch beim Ehegelöbnis
  • 6 im Zsh. mit Unterwerfungsgesten bei Totschlagsühne und Hochzeit; die Braut begibt sich unter das Schwert des Mannes, der sie im Falle ihres Ehebruchs enthaupten darf
  • 7 als regelmäßig mitgeführte (Verteidigungs-)Waffe; bereits das Tragen ist reglementiert; Schwertzücken steht unter Strafe; auch: bei Verfolgung einer handhaften (II) Tat
  • 8 als Attribut des waffenfähigen Mannes, auch als Teil des Heergewätes 
  • 9 als Werkstück eines Schwertschmieds 
II Abbild, Nachbildung eines Schwertes (I); insb. als Fried- und Marktzeichen (I) sowie in Wappen
III Enthauptung, Schwertstrafe; zum Schwert tun enthaupten; mit dem Schwert im Wege der Enthauptung, mittels Schwertstrafe
V in Bergen: Ochsenziemer, Schlagstock
Waffe bestehend aus einem Wanderstab mit einer darin verborgenen Klinge oder Stichwaffe
Richtschwert; übtr.: (insb. göttliche) Strafe