Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abfrei

Abfrei

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Abzuggeld
vgl. Abfreigeld
  • ist das ainer abfert von seinem hof, so ist er ganzn dienst zu abfrei schuldig. so er sich aber wider zeucht under die herschaft ... so ist er 3 kreuzer abfrei schuldig
    16. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 45
unter Ausschluss der Schreibform(en):