Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abgesandte

Abgesandte

erst nhd. subst. part. prät. pass. Verkürzt aus abgesandter bote 

I mit Auftrag entsandter Bote
  • darum dann Leo ... abgesandten ausschicket, umb hülffe zu erhalten
    1685 Die befreyete Vindobone/Türkenbelagerung 55
II mit Vollmacht entsandter Vertreter, Unterhändler
  • sein die handelssleut in zimblicher antzall, die von der Freystatt, durch ihre abgesanndten, mit vollmacht vor mir erschienen
    1598 Kurz,Albr.II. 263
  • zwischen ... Böhmen und ... Sachsen von alters eine gewisse erbeinigung auffgerichtet ..., von deren erneurung und erleuterung bey dieser handlung zwischen beyderseits abgesandten auch geredet worden
    1636 Schrötter,ÖStaatsr. II 333
  • wan dan von alter hero ein gottshauss Eynsydlen oder dessen vorgesetzte herren prelaten den jederwylen uff sonderbahre zeit aldorthin verordneten abgesandten unsers landts Schwytz alss dess gottshauses ... schirmherrn
    1640 SchwyzLB. 104
  • [Der Richter] oder ein abgesanter alle frävel so in seinem gricht und dorf oder gmain beschechen einen inhaber der herrschaft Stain ..., anzaigen ... wurde aber ein richter oder sein abgesanter hinriber in widrigen erfunten
    18. Jh. Stein in Märktl/ÖW. VI 390
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insbesondere fürstlicher oder ständischer Gesandter zum Kreistag usw.
  • etliche der chur- und fürsten dises crayses räthe und abgesandten auf den reichs-tag zu Speyer
    1542 Moser,KreisAbsch. I 8
  • wir ... volmechtige abgesandten der stedte
    1565 CDSiles. 27 S. 214
  • der ... fürsten und stände dises obersächsischen crayses abgesandte und verordnete mit genugsamer vollmacht
    1571 Moser,KreisAbsch. I 123
  • AktGegenref.2 I 76
  • IlsenburgUB. II 360
III "Gesandter" im diplomatischen Sprachgebrauch, nicht immer scharf zu trennen von Abgesandte (II) 
  • nach aller red zugend wier abgesantne seiner fürstlichen gnaden sonder befelch so jeder bott hatte, umb ablass, pfrüenden und dergleichen, darein seine fürstlich gnaden gewalt hette, dass sihe uns darinn fürderen, und ob noth zuo Rom hilff zuo leisten, darzuo sich sein fürstlich gnaden willig erbotte
    1512 AppenzUB. II 2 S. 467 nr. 640
  • anno 92 hat e. e. rath dieser stadt nebenst den ... anwesenden herren abgesanten der ansehesteten [Hansestädte] an die von Riga umb abschaffung ... beschwerden ... geschrieben
    1600 Rigafahrer 232
  • er ... umgebracht worden wider alle natuͤrliche und allgemeiner voͤlcker-recht, darinnen versehen, wann gleich der abgesandte in etwas excediert, doch unangetastet seinem rechten herrn die straffs-vornehmung verbleiben soll
    oJ. Abele,Gerichtshändel I 88
  • im deutschen wird ein unterschied gehalten, also, dass der fürsten und andrer stände des reichs (darunter auch die reichs- und hanseestädte zu verstehen) legaten nicht gesandte, sondern abgesandte genannt werden. und diesen unterschied observirt auch der reichsfurier bei den reichstagen
    oJ. ZeilerSendschreiben/DWB. IV 1, 2 Sp. 3793f.
  • Guido, des heyligen roemischen stuels cardinal ... auch dazumal in Teuschlandt ain abgesandter 
    oJ. Lazius,Wien I 2
-- Abgesandte als Übertragung für ablegatus zur Bezeichnung eines Diplomaten der zweiten Rangklasse, doch nicht mit offizieller Geltung und scharfer Begriffsbestimmung, verwendet
  • botschafter, residenten, abgesandte, agenten und sollicitanten ... ihne [den Hofmarschall] für den rechten ... hofrichter zu erkennen schuldig sein
    1658 Strobl,Obersthofm. 143
  • 1738 Hayme 240f.
  • Kalkar 46. Heft S. 11
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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