Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abgift

Abgift

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Abgabe, Steuer, Anteil. Seit 16. Jh., heute durch Abgabe verdrängt
  • was ... an jährlichen abgiften aus dem gut gehet
    1577 (1738) BremRitterR. 12
  • mit den Grundstücken handeln ... ohne abgift einiger zehnten oder anderer auflage
    1681 HimmelErde 19 (1907) 116
  • weilen dergleichen häußlinge, so keine immobilia haben, ... mit einer gewissen abgift nicht wohl zu belegen sein
    1692 Bremen/Pufendorf IV app. 550
  • dem gutherrn stand unter umstenden das recht zu gutsleute mit gleichen abgiften auch in den besitzungen gleich zu machen
    1702 Lauenburg/Hesse,AgrVerh. 140
  • befehlen wir ..., sich mit der anwerbung dergleichen leute, die ... das ihrige zu denen gemeinen steuern oder abgifften beytragen, ... zu enthalten
    1712 Braunschweig/Lünig,CJMilit. 1052
  • das brandtwein brennen gegen entrichtung derer gewöhnlichen abgifftenverstattet
    1730 Celle/Helmkampff 14
  • befreyen ... die stadt Rostock, in dem sie die accise erheben, ... von allen andern abgiften und anlagen
    1748 Sachsse,MecklUrk. 441
  • abgiften an die admiralität
    1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 267
  • ein vertrag, wodurch jemand gegen eine gewisse abgift oder prämie alle gefahr ... eines handlungsgeschäfts ... übernimmt
    oJ. PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 1
  • Blüting,Gl. I 182
  • BremPolO. 200
  • DithmUB. 298
  • Rigafahrer 363
  • ZWortf. 13 (1911/12) 40
-- Anteil des Reeders an Fracht und Ladungserlös
  • 1707 Hamburg/Stryk, Usus mod. pand. II 394
  • portio coexercitoris navis
    1738 Hayme 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):