Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): absehen/Absehen

absehen

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I besichtigen
II erkennen
  • den friedlosen verfolgen so weit als man ein weiß pferd absehen kann
    1615 Holstein/GrRA.4 I 105 [Parallelstelle]
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Absehen

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Augenmerk, Absicht
  • alle die dinge, darauf sie bei der ausleihung ihr absehen gehabt
    1648 Behre, Geschichte der Statistik in Brandenburg-Preußen S. 435
  • ich hab mein ... absehen ... auf die geistliche ... obrigkeit gemacht
    1670 Abele,Unordn. I 182
  • ein gefaͤhrd, list oder betrug, zu latein dolus genannt, namlich ein absehen und zu werkrichtung den andern zu uͤber vortheilen
    1709 Mutach 93
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