Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Acker/2Acker

I landwirtschaftlich genutztes Pflugland, sowohl in seiner Gesamtheit, als auch ein einzelnes Stück, besonders im Gegensatz zu Wiese und Wald
  • --
  • -- "zu Acker gehen oder fahren" auf dem Acker frönen
II Maßbezeichnung
  • 1 Flächenmaßeinheit des Saatfeldes, dann auch übertragen auf Wald, Wiese usw., zuerst nach der täglichen Pflugleistung, später zahlenmäßig bestimmt
  • 2 Längenmaß
III Anteil an der Gesamtflur

2Acker

, Ackeran
Eckerich