Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ansprache
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Anspanning
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Anspannung
anspinnen
Ansprachbezahlung
I wörtlich
- 1 Klage(erhebung), Klageformel
- -- jemanden in ansprache nehmen, in die ansprache legen beschuldigen, beklagen
- 2 Versprechen
- 3
II übertragen
- 1 persönlicher und dinglicher Anspruch, Forderung, intentio, gravamen, arrestatio; in ansprache sein beansprucht werden. in ansprache stehen beanspruchen. in ansprache ziehen beanspruchen
- -- in ansprache sein beansprucht werden; in ansprache stehen beanspruchen; in ansprache ziehen ebs.
- 2 Rechtsstreit; zu ansprache kommen in einen Rechtsstreit verwickelt werden
- 3 Widerspruch, Einspruch
- 4 Rechtsame
- 5 Geschenk an die Wöchnerin