Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ansprache

I wörtlich
  • 1 Klage(erhebung), Klageformel
    • -- jemanden in ansprache nehmen, in die ansprache legen beschuldigen, beklagen
  • 2 Versprechen
  • 3
II übertragen
  • 1 persönlicher und dinglicher Anspruch, Forderung, intentio, gravamen, arrestatio; in ansprache sein beansprucht werden. in ansprache stehen beanspruchen. in ansprache ziehen beanspruchen
    • -- in ansprache sein beansprucht werden; in ansprache stehen beanspruchen; in ansprache ziehen ebs.
  • 2 Rechtsstreit; zu ansprache kommen in einen Rechtsstreit verwickelt werden
  • 3 Widerspruch, Einspruch
  • 4 Rechtsame
  • 5 Geschenk an die Wöchnerin