Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Apfel

I die Frucht
  • 1 als Gegenstand des Rechtsverkehrs (Handel, Mundraub)
  • 2 verwendet bei der Apfelprobe, um die rechtliche Verantwortlichkeit eines Kindes festzustellen
  • 3 als Beispiel für gerechtes Teilen
II Reichsapfel, Teil der Reichsinsignien