Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beschlossener

Beschlossener

(bevorrechteter) Schloßbesitzer
  • alse wy vns des mit den ... beslotenen verdragen moghen
    1435 CDBrandenb. I 5 S. 399
  • beschwert sich, ... daß er bei der visitation nur gerichtsjunker genannt wäre, da er den ein beschlossener wäre
    1552 ZNdSächsKG. 11 (1906) 188
  • sein, als ein uhraltes adeliches geschlecht mit dieser freiheit ... zu begnadigen, dasgleich wie die beschloßene von adel
    1639 CDBrandenb. I 13 S. 480f.
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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