Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beschlossener
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Beschlossener
(bevorrechteter) Schloßbesitzer
- alse wy vns des mit den ... beslotenen verdragen moghen1435 CDBrandenb. I 5 S. 399
- beschwert sich, ... daß er bei der visitation nur gerichtsjunker genannt wäre, da er den ein beschlossener wäre1552 ZNdSächsKG. 11 (1906) 188
- sein, als ein uhraltes adeliches geschlecht mit dieser freiheit ... zu begnadigen, dasgleich wie die beschloßene von adel1639 CDBrandenb. I 13 S. 480f.