Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bestandvertrag

Bestandvertrag

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  • BadLR. 1809 Satz 1709
  • der vertrag, wodurch jemand den gebrauch einer unverbrauchbaren sache auf eine gewisse zeit und gegen einen bestimmten preis erhält, heißt überhaupt bestandvertrag 
    1811 ÖstABGB. § 1090
  • 1830 BernCGB. 834
unter Ausschluss der Schreibform(en):