Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brach(e)/Brach(e)

das brachliegende Drittel der Gemeindeflur bei Dreifelderwirtschaft
-- umgebrochenes Stück Wiesenland
-- das von der Gemeinde erteilte Land; 60-80 Ruten
das brachliegende Drittel der Gemeindeflur bei Dreifelderwirtschaft
-- umgebrochenes Stück Wiesenland
-- das von der Gemeinde erteilte Land; 60-80 Ruten