Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Drittelgut

I im Drittelbau verliehener Hof
II Gut, auf dem beim Tode des Inhabers zwischen Weißem Sonntag und Johanns des Täufers-Tag 1/3 des auf den Feldern stehenden Korns und Hafers und alle übrigen Früchte dem Lehnsherrn anfallen Lorch/WürtJb. 1903, 2 S. 27