Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ehre
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"Ehre ist entweder ein besonderer Vorzug, durch den jemand über andere erhoben wird, oder sie ist nur das Freisein von Schande. Indem sie als etwas Verdientes aufgefaßt wird, erhält sie moralische Bedeutung" Paul,WB.5 147I im Angelsächsischen: Ehrenvorrecht, Privileg, kirchliche Pfründe, Grundbesitz, Vermögensstand, Besitzerstellung, Habe samt Vorrecht
- -- Ehrengeschenk
II in althochdeutschen Glossen
- 1 Ehre Gottes oder der Heiligen, Herrlichkeit
- 2 Ansehen, Ruhm, insbesondere Stand und das damit verbundene Ansehen
- -- Ehre bewahren gegen jemand: Fehde anfangen
- -- standesgemäß
- -- Ehrenrechte
- -- in der Schule
- -- Amt, Amtsehre
- -- konkret: Ehrenzeichen
- 3 die daraus erwachsende Verpflichtung
- 4 Ehrerbietung, Ehrung, auch Abgabe; Dienst
- 5
- 6 Nutzen, Wohlfahrt
- 7 Ehrenhaftigkeit
- 8 guter Ruf
- 9 insbesondere weibliche Ehre
- a Jungfräulichkeit, Keuschheit
- -- guter Ruf
- b weibliche Zucht, Schamgefühl
- c Gattenehre
- d Ehe, Hochzeit
- -- dazu
- 10 auf Sachen bezogen: guter Zustand
- 11 in Zusammenstellungen
- 12 im Wechselrecht