Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eichmaß

Eichmaß


I Maß oder Messgefäß, das als Muster und Vorlage für die Eichung anderer Maße oder Messgefäße dient; Normalmaß, Etalon; meton.: das vom Eichmaß abgenommene Maß
  • wo sie ihr eichmass vndt simmern holen oder beschütten? haben sie geantwort vndt geweist, daß sie solches holen und suchen zue S. im kloster
    1488 Hunsrück/GrW. II 150
  • auch in messung schmalz, wa man das beim meß verkaufen oder kaufen will, ... solle ... die eichmaß der lautern eich gebraucht ... werden
    1621 QNPrivatR. II 1 S. 495
  • eich-maß: ein von der obrigkeit verordnetes und aufbehaltenes maß, nach welchem die maße der einwohner eines ortes geeichet werden
    1777 Krünitz,Enzykl. X 206
II "bestimmtes Flüssigkeitsquantum, wie es der Eichung entspricht" SchwäbWB. II 560
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