Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fährherr
Artikel davor:
1Fahrgerechtigkeit
Fahrgerechtigkeit
Fahrgericht
Fahrgut
Fährgut
Fahrhabe
Fahrhafer
Fahrhaus
Fahrheller
Fahrherr
Fährherr
I
Eigentümer der Fähre
- es haben vorgemelte fahrherren sich mit beider seits fahrerben verglichen, daß sie alle zeit frei ohne einige widersetzung sollen übergefahren werden1590 Mondorf/NrhAnn. 79 (1905) 165
II
Mitglied des rigischen Rats, welches die Aufsicht und Leitung des Übersetzamtes unter sich hat
- Gutzeit,Livl. I 269
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Artikel danach:
Fährherrschaft
Fährhof
fahrig
fähring
Fahringsgut
Fährkammer
Fährkorn
Fahrlaß
fahrlässig