Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Fahrgeding

Fahrgeding

Bezeichnung des Odenkirchener Vogtdings
  • vargeding 
    1546 RhW. II 1 S. 301
  • wroegen sie vogtleuthe sambtlich, daß jedes jairs sie manner jeder einer drey albus vnd ein heller vnd die Dahlener weiber jede ein heller auff dieß fahrgeding zubrengen vnd zu handen des vogten zu liferen schuldig sein
    16. Jh. Odenkirchen/NrhArch. 6 (1868) 472
unter Ausschluss der Schreibform(en):