Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Galgenbrief

I Zettel mit (Todesurteil und) Namen eines flüchtigen Verbrechers zum Anschlag an den Galgen
II "die Briefe, abgefaßt unter Zuziehung eines öffentlichen Notars ... enthalten einen feierlichen Protest gegen das rechtswidrige Verfahren des Rats und einen Appell an die öffentliche Meinung ... Galgenbriefe heißen die Schriftstücke, weil sie, ..., am Galgen angeschlagen werden sollten ..." Schwäb.Merkur 29. XI. 1899 Abendbl. nr. 559